VDI 6023
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Zurückgezogen
Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems
- Erscheinungsdatum
- 1999-12
- Zurückziehungsdatum
- 2006-07
- Ersatzdokument
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 40
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.
FAQ
Antwort:
Biofilm bildet sich, wenn Wasser stagniert. Und wenn er dann da ist... Dass unbeheizte Wohnungen (zumindest im Winter) vielleicht unter 20 - 25 °C liegen, bedeutet nicht, dass sich keine Keime vermehren können. Vielmehr fühlen sich speziell Legionellen zwischen 25 und 45 °C besonders wohl und vermehren sich extrem; darunter findet auch eine Vermehrung statt, nur langsamer. Und andere Keime als Legionellen, beispielsweise auch die Bilder und Erstbesiedler von Biofilm, können sich ebenfalls vermehren. Wir haben all dies intensiv diskutiert und sind auf der Basis zu der Festlegung gekommen, dass ab Befüllung bestimmungsgemäß betrieben werden muss. So steht es in der einschlägigen allgemein anerkannten Regel der Technik (VDI/DVGW 6023) und das ist über die Trinkwasserverordnung die klare Ansage, wie es zu handhaben ist.
Antwort:
VDI/DVGW 6023 stellt ganz eindeutig fest: Mit der Befüllung muss der bestimmungsgemäße Betrieb - und das bedeutet insbesondere die regelmäßige Wasserentnahme gemäß Raumbuch/Planung, vollständiger Austausch allen Wassers binnen längstens 72 Stunden - beginnen und immer aufrecht erhalten werden. Das muss so sein, weil stagnierendes Wasser verkeimen und damit die gesamte Installation verkeimen kann. D. h. bei Leerstand ist durch geeignete organisatorische oder technische Maßnahmen durch den jeweiligen Betreiber (Eigentümer) für den nötigen Wasseraustausch zu sorgen.