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VDI 6023 - Zurückgezogen

Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems

Erscheinungsdatum
1999-12
Zurückziehungsdatum
2006-07
Ersatzdokument
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
40
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.

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FAQ

Antwort:

Stimmt schon, trinken sollte man Sprinklerwasser nicht mehr. Versprühtes Sprinklerwasser einatmen möglichst auch nicht. Aber wenn man im Brandfall davon eine Ladung abbekommt, bevor man die Hütte verlassen kann, darf man sich trotzdem glücklich schätzen, überlebt zu haben. Wenn man dann ein paar Tage später eine Infektion bekommt, hat ein Arzt gute Chancen, die zu behandeln.
Tatsächlich gelten viele Hygiene- und andere Vorkehrungen in Ausnahmefällen, wie eben Brandfällen nicht mehr. Vor vielen Jahren hat ein Arzt in einem Kurs über Herz-Lungen-Wiederbelebung das so erklärt, als jemand Angst äußerte, dem Patienten Rippen zu brechen: „Brechen Sie dem ruhig ein paar Rippen. Das kriege ich im Krankenhaus wieder hin – wenn er lebend ankommt. Wenn Sie nicht reanimieren, ist er tot. DAS kriege ich nicht wieder hin.“
Interessant ist übrigens die Frage, ob die Verkeimung des Wassers überhaupt so gravierend ist: Schließlich ist das ein abgeschlossenes Volumen, das zwar eine Anfangsausstattung mit Keimen und Nährstoffen enthält, aber im Normalfall praktisch keine Nachlieferungen erhält. Woraus sollte da ein größerer Biofilm entstehen? Als Trinkwasser ist das Wasser allerdings vermutlich trotzdem nicht geeignet, weil während der langen Stagnation vermutlich einiges aus den Werkstoffen ins Wasser übergeht.

Antwort:

6 Monate ganz sicher, 5 Jahre wohl eher nicht. Ein signifikant geänderter neuer Weißdruck einer VDI-Richtlinie erscheint nicht von jetzt auf gleich. Davor muss es einen Entwurf gegeben haben. Zwischen einem Entwurf und dem neuen Weißdruck liegen in aller Regel mindestens 12 Monate. Da man von Experten eines Fachs erwartet, dass sie sich eigeninitiativ hinsichtlich der aktuellen Regelwerke auf Ballhöhe halten, kann es echten Fachleuten im Bereich Trinkwasserhygiene nicht passieren, dass diese "den Schuss nicht hören" und von einem neuen Weißdruck überrascht werden. Daher sollte es möglich sein, dass sich jemand, der vor 6 Monaten eine Schulung hatte und der heute auf einen neuen Weißdruck aufmerksam wird, möglich sein, sich selber in den neuen Weißdruck einzulesen.

Ich gebe Ihnen allerdings Recht, dass die Formulierung nicht optimal ist. Meines Erachtens sind 5 Jahre angesichts des Anspruchs speziell an die Geschulten der Kategorie A zu lang. Ich würde qualitätsbewussten Trinkwasser-Fachleuten mit Seriositätsanspruch immer empfehlen, ihr Wissen über die allgemein anerkannten Regeln der Technik alle zwei bis drei Jahre zu aktualisieren, denn erstens ist Erfüllung ALLER allgemein anerkannten Regeln der Technik in der Trinkwasserverordnung die Messlatte und zweitens ist eine Schulung nach VDI 6023 eine perfekte Paketlösung zu genau diesem Thema. Die Schulung ist also ein Angebot.

Antwort also: Wenn Sie die VDI-Urkunde als Carte Blanche in dem Sinne verstehen, sich vorerst nicht mehr um das Thema kümmern zu müssen, dann ist es gut, wenn die Urkunde mit einer Neuausgabe der Richtlinie ungültig wird. Verfolgen Sie trotz Zertifikat weiter die Entwicklungen in der Fachwelt (wozu Sie m. E. verpflichtet sind), dann kann ich gut damit leben, wenn Sie erst ein paar Jahre nach Erscheinen eines neuen Weißdrucks eine Schulung besuchen.

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