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VDI 6023 - Zurückgezogen

Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems

Erscheinungsdatum
1999-12
Zurückziehungsdatum
2006-07
Ersatzdokument
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
40
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.

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FAQ

Antwort:

Es gibt kein gesetzlich festgelegtes Qualifikationsprofil. Wir sind jedoch dabei, im Ausschuss VDI 6023 Blatt 2 Empfehlungen für ein solches Profil und eine entsprechende Weiterbildung zu erarbeiten. Derzeit ist die Situation so, dass der "Gefährdungsanalyst" einschätzen muss, ob er in der Lage ist, die Gefährdungsanalyse zu erstellen. Wenn ihm dann nachgewiesen wird, dass er sie fehlerhaft erstellt hat, haftet er. Aus dem Grund kann man nur zur Vorsicht raten: Die mit einer Gefährdungsanalyse verbundenen Haftungsrisiken können immens sein und werden evtl. von keiner Versicherung gedeckt.

Antwort:

Ich nehme an, Sie spielen auf die Stagnation von Wasser in den selten benutzten Anlagenteilen an.
Grundsätzlich geben Sie als Auftraggeber dem Installationsbetrieb vor, was er einbauen soll. Wenn Sie vorgegeben haben, dass Sie - und sei es auch nur zweimal im Jahr - eine Badewanne nutzen können möchten, ist deren Einbau beauftragt und damit nicht als Mangel zu erkennen. Aber auch wenn Sie gar nichts Konkretes zur Badezimmerausstattung sagen und wir alle wissen, dass Badewannen heute eher selten zur Körperreinigung, sondern - eher mit geringer Häufigkeit - als Gesundheits- oder Wellnesseinrichtungen genutzt werden, ist der Einbau von Badewannen immer noch ziemlich üblich und damit nach meinem Verständnis grundsätzlich nicht als Mangel zu sehen. Ob die Leitungen den anerkannten Regeln der Technik genügen, hat mit Ihrer Nutzung (die der Installateur nicht kennt, wenn Sie sie ihm nicht vorgeben) nichts zu tun. Das Problem liegt dann nach meinem Verständnis im bestimmungsgemäßen Betrieb: Sie sollten Vorkehrungen treffen, dass in selten genutzten Anlagenteilen keine unzulässige Stagnation auftritt. (Haben Sie eigentlich auch einen Anschluss für Gartenbewässerung oder einen Anschluss in oder an der Garage? Wie oft werden die ggf. genutzt?) Wenn der Auftraggeber bei Beauftragung erklärt, dass er beabsichtigt, bestimmte Anschlüsse nur sporadisch zu nutzen, dann sollte der Auftragnehmer als Fachbetrieb ihm Hinweise geben, wie der nötige Wasseraustausch sichergestellt werden kann. Das kann sowohl durch entsprechende technische Lösungen geschehen, die Sie dann beauftragen und bezahlen müssten, ist aber auch durch (fehleranfällige) organisatorische Maßnahmen (alle 72 Stunden händisch spülen) möglich. Ihre Frage ist daher in dieser Allgemeinheit nicht zu beantworten, sondern kann nur durch eine dazu berechtigte und befähigte Person im Rahmen einer Rechtsberatung abschließend geklärt werden.

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