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VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis

Erscheinungsdatum
2018-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
25
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.

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FAQ

Antwort:

Wie so oft, haben vermutlich beide Recht, weil sie über verschiedene Dinge reden.
Gehen wir mal schrittweise vor: 1) Die thermische Desinfektion selbst: Eine thermische Desinfektion erfordert, dass der Speicher auf > 70 °C aufgeheizt wird. Die Zirkulationspumpe wird auf Dauerbetrieb gestellt, bis die min. 70 °C durch die Zirkulation am Rücklauf wieder ankommen. Dann hat man erst einmal alle Rohre schön heiß. Anschließend werden durch Techniker alle Entnahmestellen einzeln nach Strangschema von vorn nach hinten und von unten nach oben für min. 3 Minuten mit min. 70 °C gespült. Das Spülen jeder einzelnen Entnahmestelle ist zu dokumentieren (Muster siehe DVGW W 557 Anhang D). Sollte die Temperatur während der Maßnahme unter 70 °C absinken (z. B. weil der Trinkwassererwärmer nicht genug Leistung nachliefern kann, um das nachlaufende Wasser wieder auf 70 °C aufzuheizen), ist die Maßnahme zu unterbrechen, der Speicher und das umlaufende System sind wieder aufzuheizen. Dann muss die Spülung an der Armatur wieder aufgenommen werden, an der die Maßnahme abgebrochen wurde. Das macht in größeren Objekten sicherlich nicht ein einzelner Techniker. Wenn bei Ihnen irgendetwas anderes gemacht wird, ist das keine regelgerechte thermische Desinfektion.
2) Die Beprobung: Ja, bei jeder einzelnen Probe wird die Entnahmestelle (bei Ihnen im Bad oder der Küche ein Wasserhahn, an anderen Stellen speziell dafür eingebaute Probenahmeventile) desinfiziert. Da, wo das geht (typischerweise bei den Probenahmeventilen), hält man eine Lötlampe an die Entnahmestelle, um die so heiß zu machen, dass alle Keime, die außen am Hahn hängen, tot sind. An Stellen, wo das nicht geht (weil ein typischer Badezimmerwasserhahn oder eine Salatbrause Kunststoffteile enthalten und hinterher zerstört wären), wird chemisch, beispielsweise mit Isopropanol desinfiziert. Wenn Sie eine Probe nach Trinkwasserverordnung nehmen, wollen Sie nicht wissen, was außen an den Wasserhähnen hängt, sondern Sie wollen das Trinkwasser selbst analysieren.
3) Der Abstand zwischen Desinfektion und Nachbeprobung: Wenn die Installation kontaminiert ist und thermisch desinfiziert wird, dann sind die Heißwasserleitungen danach erst einmal von lebenden Bakterien frei, aber die Reste des Biofilms sind noch drin. Wenn Sie dann sofort eine Probe ziehen, dann MUSS die immer negativ sein. Ziel ist aber nicht, eine auf jeden Fall von lebenden Bakterien freie Probe zu ziehen, sondern den ordnungsgemäßen Zustand der Installation im Dauerbetrieb nachzuweisen. Die Reste des Biofilms, die nach der Desinfektion noch in den Leitungen sein können, sind nicht gesundheitsschädlich, aber das Trinkwasser, das der Versorger (Wasserwerk) Ihnen ins Haus liefert, ist auch nicht völlig keimfrei. Wenn die „nachgelieferten“ Bakterien in den Leitungen Reste der vorherigen Bewohner finden, dann ist das für sie – Futter! Sie machen eine Party und vermehren sich ganz großartig. Dann war evtl. die ganze Nummer mit der Desinfektion nutzlos und Sie haben nach kurzer Zeit wieder eine verkeimte Installation. Der Spülplan dient dazu, genau diese Nahrung aus den Leitungen zu entfernen und dafür zu sorgen, dass sich nicht gleich wieder durch Stagnation Biofilm mit neuen Bewohnern bildet. Daher liegt zwischen Desinfektion und Nachuntersuchung ein Zeitraum von mindestens einer Woche. Diese erfolgt im Umfang einer sogenannten weitergehenden Untersuchung an den von hygienisch/technisch qualifizierten Personen festgelegten Probenahmestellen. Eine weitere erfolgt nach drei Monaten, die letzte nach 6 Monaten. Unmittelbar vor einer Beprobung wird gerade NICHT gespült; das wäre genau „Schönspülen“ und Betrug.
4) Nachhaltige Sanierung: Die thermische Desinfektion ist eine der Maßnahmen, die aus einer Gefährdungsanalyse nach §16 (7) TrinkwV folgen. Eine Desinfektion als alleinige Maßnahme kann nur dann nachhaltigen Erfolg zeitigen, wenn die Installation technisch in Ordnung ist und die Verkeimung ausschließlich dadurch entstanden ist, dass nicht genug Wasser verbraucht wurde. Wenn, wie Sie schreiben, das nicht das erste Mal ist, dass die Installation bei Ihnen verkeimt ist, dann bedeutet das auch, dass immer noch irgendetwas nicht i. O. ist: Entweder gibt es ein technisches Problem, oder aber es kommt immer wieder zu Stagnation, beispielsweise durch lange Abwesenheiten von Mietern, Leerstand oder Extremsparer. Daher sollten alle Mieter darauf achten, dass jede einzelne Entnahmestelle in jeder Wohnung regelmäßig, d. h. spätestens alle drei Tage (und das auch im Urlaub!), so lange genutzt wird, dass alles alte Wasser raus ist. (Siehe dazu eine ganze Reihe anderer Fragen in diesem FAQ.) Gibt es technische Mängel in der Installation, ist zu erwarten, dass das Problem wiederkehrt, selbst wenn sich alle vernünftig verhalten. Weitere – technische – Maßnahmen, die der „Gefährdungsanalyst“ in seinem Gutachten entwickelt, müssen ebenfalls umgesetzt werden, um die Installation auf Dauer in Ordnung zu bringen. Und nicht zuletzt muss die Installation nach einem Instandhaltungsplan nach VDI/DVGW 6023 regelmäßig instandgehalten werden, z. B. durch regelmäßige Betätigung von bestimmten Ventilen (damit die sich nicht festfressen), Rückspülen von Filtern usw.

Antwort:

Zuerst die Antwort auf Ihre Frage: DIN 1988-200 verweist hinsichtlich der Hygiene auf VDI 6023, und in VDI/DVGW 6023 steht ganz klar (6.2.1 der aktuellen Ausgabe April 2013): „Unter Beachtung von Stagnationszeiten darf sich das Trinkwasser, kalt, nicht auf eine Temperatur über 25 °C (Empfehlung: nicht über 20 °C) erwärmen. “ Das heißt: Auch wenn das Trinkwasser eine Zeit in der Nähe von Wärmequellen verbringt, muss (beispielsweise durch Spülung) dafür gesorgt werden, dass es nicht über 25 °C warm wird. Kaltgehende Leitungen müssen thermisch entkoppelt werden. (Das ist der nächste Satz der VDI/DVGW 6023 an obiger Stelle.) Es ist seit Jahren bekannt, dass man kalt und warm aus Hygienegründen nicht im selben Schacht verlegen sollte. Tut man’s doch, ist anderweitig auf Entkopplung zu achten.
Aussage #1: Hygiene = VDI 6023!
Die Frage, ob VDI 6023 als a.a.R.d.T. gelten darf oder nicht, brauchen wir m. E. nicht mehr zu diskutieren.
Jetzt zu den Sachargumenten, warum das so in der VDI 6023 steht: Legionellen brauchen Wasser, Wärme, Nahrung, um sich zu vermehren. Platz brauchen sie hingegen nicht nennenswert. Soll sagen: Auch in kleinen Volumina vermehren sich Legionellen, wenn man ihnen die genannten drei Dinge bietet.
Bei Einhaltung der a.a.R.d.T. ist sichergestellt, dass keine vermeidbare Gesundheitsgefährdung der Nutzer einer Trinkwasser-Installation zu besorgen ist (§ 3 Nr. 9 TrinkwV). Ab einer Temperatur von größer 25 °C gelten Trinkwasser-Installationen kalt nach RKI (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Legionellose.html) als potenzielle Infektionsquelle.
Somit gilt die strikte Einhaltung der 25 °C-Grenze im Trinkwasser kalt als allgemein anerkannte Regel der Technik.
Damit eine Regel als a.a.R.d.T. akzeptiert ist, muss sie von allen Verkehrskreisen als richtig angesehen werden. Mindestens die Wissenschaft als ein interessierter Kreis sieht eine Überschreitung der Temperaturgrenze von 25 °C nicht als richtig an und auch unter den „Technikern“ (Damit meine ich auch die planenden Ingenieure und Sachverständigen.) sind mir nicht wenige bekannt, die mit der Interpretation „Die ersten 30 s darf’s wärmer sein.“ nicht konform gehen würden. Damit würde ich behaupten wollen. So, wenn man das jetzt zusammen sieht, ist für mich klar, dass gerade aufgrund des Vorsorgeprinzips der TrinkwV (die unter dem IfSG) „regiert“ gute Argumente dafür existieren, die Aussage „NIE über 25 °C“ als die „richtige“ anzusehen.

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