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VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis

Erscheinungsdatum
2018-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
25
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.

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FAQ

Antwort:

Die Temperatur des Trinkwassers (!) kann an jeder beliebigen Stelle gemessen werden. Die Regelung der Temperatur des Trinkwassers wird jedoch gewöhnlich im bzw. am Ausgang des Trinkwassers aus dem Trinkwassererwärmer gemessen, um zu gewährleisten, dass die geforderte Mindesttemperatur des Trinkwassers am Ausgang des Trinkwassererwärmers bzw. am Wiedereintritt in die Anlage gewährleistet ist.

Antwort:

Nach TrinkwV ist der UsI verplichtet, seine Nutzer über Bleileitungen zu informieren. Gem. § 17 (1) ist die Anlage nur unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben. In Verbindung mit der Vorgabe, dass auch im Betrieb nur geeignete Materialien gem. der seit 10.04.17 verbindlich geltenden Positivliste des UBA für Metalle zu verwenden sind, ist ein Weiterbetrieb der Anlage mit ungeeigneten Materialien nicht zulässig. Die Bleileitungen müssen entsprechend ausgetauscht werden. Ein Bestandsschutz kann nicht angewendet werden.
Bis zur Sanierung entspricht es den allgemeinen Verkehrssicherungspflichten den Parameter Blei im Trinkwasser regelmäßig untersuchen zu lassen. Bei einer Überschreitung des Grenzwerts von 10 Mikrogramm sind unverzüglich Maßnahmen (Austausch der Rohrleitungen) zum Schutz der Nutzer zu treffen.

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