Direkt zum Inhalt

VDI/NCG 5211 Blatt 1 - Zurückziehung angekündigt

Prüfrichtlinien und Prüfwerkstücke für hochdynamische Bearbeitungen (HSC) - Fräsmaschinen und Bearbeitungszentren für 3-Achs-Bearbeitung

Auf einen Blick

Englischer Titel

Testing guidelines and testing workpieces for high speed cutting (HSC) - Milling machines and machining centres for 3-axis machining

Erscheinungsdatum
2013-08
Enddatum der Einspruchsfrist
2023-09-30
Enddatum der Einspruchsfrist
2014-01-31
Herausgeber
Produktion und Logistik
Autor
Produktionstechnik und Fertigungsverfahren
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
36
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie sowie das darin definierte Prüfwerkstück und die Geometrieelemente gelten für hochdynamische Zerspanungsprozesse mit rotierenden Werkzeugen mit definierten Schneiden. Bei der Hochgeschwindigkeitszerspanung kommen verstärkt hochdynamische Maschinensysteme mit hohen Beschleunigungen, Achsgeschwindigkeiten und Drehzahlen zum Einsatz, die zudem oftmals aufgrund der Anwendungsfälle eine simultane Bearbeitung in mehreren Achsen durchführen. In dieser Bearbeitung versagen die bisher bekannten Standardabnahmeteile wenn es darum geht, eine Beurteilung des Zusammenwirkens mehrerer hochdynamischer Achsen durchzuführen. Das in der Richtlinie definierte Werkstück besitzt wesentliche Geometrieelemente, die es ermöglichen, Maschinen hinsichtlich der Dynamik, der Bearbeitungsgeschwindigkeit und der Genauigkeit so zu vergleichen und abzunehmen, dass die jeweiligen Einzelkomponenten (z. B. Achsen) im Zusammenwirken beurteilt werden können. Dem Endanwender werden Hinweise gegeben, welche Maschineneigenschaften sich an den Geometrieelementen des Abnahmeteils wiederspiegeln. Damit kann das gegenüber der konventionellen Zerspanung komplexere HSC-System, welches als Plattform mehrerer ineinander greifender Prozesse gesehen werden kann, verifiziert werden.

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie ansehen

Richtlinie bestellen

Preis ab
103,50 EUR inkl. MwSt.
Bei Beuth bestellen

FAQ

Bitte beachten Sie, dass die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Teilen