Direkt zum Inhalt

VDI 3783 Blatt 16 "Umweltmeteorologie – Prognostische mesoskalige Windfeldmodelle – Verfahren zur Anwendung in Genehmigungsverfahren nach TA Luft"

Die Prognose der Immissionen von Schadstoffen oder Geruchsstoffen erfordert in der Regel Ausbreitungsrechnungen. Im Bereich des anlagenbezogenen Immissionsschutzes trifft die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) hierzu Vorgaben und Vorschriften, insbesondere in ihrem Anhang 3. Für die Ermittlung von Geruchsimmissionen ist die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) heranzuziehen, deren Anforderungen an eine Ausbreitungsrechnung sich auf das Berechnungsverfahren nach TA Luft stützen.

Die Richtlinie VDI 3783 Blatt 16 beschreibt ein Verfahren zur sachgerechten Berücksichtigung von steilem Gelände in der Ausbreitungsrechnung nach TA Luft und GIRL. Es beruht auf Windfeldberechnungen mit mesoskaligen prognostischen nicht-hydrostatischen Modellen gemäß der Richtlinie VDI 3783 Blatt 7. 

Die Richtlinie formuliert das Konzept und definiert Anforderungen an die prognostischen Modellrechnungen und die Übertragung der Ergebnisse in eine Windfeldbibliothek. Darüber hinaus wird erläutert, wie die Anemometerposition zur Bereitstellung meteorologischer Größen für die Ausbreitungsrechnung festzulegen ist, wenn diese Messungen von einem Standort außerhalb in das Rechengebiet übertragen werden müssen. Diese Vorgehensweise zur Festlegung der Anemometerposition wird auch für Ausbreitungsrechnungen auf Basis diagnostisch berechneter Windfelder empfohlen.

Abschnitt 5.2 der Richtlinie VDI 3783 Blatt 16 beschäftigt sich mit der Erstellung und dem Test prognostischer Modellgebiete. Nach Festlegung des Modellgitters sind die Geländehöhen in den Randbereichen mit einem 3-Punkt-Filter zu glätten.

Die nachfolgend herunterladbare Datei „Filter2dxwellen nur am Rand.zip“ enthält eine Beispielimplementierung eines solchen Filters.

 

In Abschnitt 6 der Richtlinie wird die Anemometerposition behandelt. Während der Ausbreitungsrechnung werden von dem TA-Luft-Modell aus der Windfeldbibliothek die Windfelder verwendet, die an der Anemometerposition dem gemessenen Wind am nächsten kommen. Für eine ein-eindeutige Zuordnung zwischen Anemometerwind und großräumiger Anströmsituation ist es notwendig, dass sich das Anemometer an einer Position befindet, an der die Orografie der Standortumgebung keinen oder nur geringen Einfluss auf die Windverhältnisse ausübt. Nur dann ist sichergestellt, dass sich mit jeder Richtungsänderung der großräumigen Anströmung auch der Wind an der Anemometerposition im gleichen Drehsinn ändert. 

Zu dem in der Richtlinie beschriebenen Verfahren zur Ermittlung der Ersatzanemometerposition ist die nachfolgende Beispielimplementierung „TAL-Anemo.zip“ herunterladbar.

 

Bitte beachten Sie:

  • Die hier herunterladbaren Dateien sind kein verbindlicher Bestandteil der Richtlinie VDI 3783 Blatt 16.
  • Für die Dateien, die Sie von dieser Seite herunterladen können, wird keinerlei - weder ausdrückliche noch implizite - Gewähr für deren Richtigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck übernommen. Das volle Risiko bei der Verwendung der Dateien liegt beim Anwender.
  • Für die Dateien besteht kein Wartungs- oder Beratungsservice.

 

Die nachfolgend herunterladbare Prüfliste ist vom Ersteller der prognostischen Windfeldbibliothek auszufüllen. Sie dient zur Selbstkontrolle, ob die Durchführung richtlinienkonform erfolgt is
Die Liste selbst ist nicht Bestandteil des Gutachtens oder der Genehmigungsunterlagen, sollte aber auf Anforderung der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden können, um dieser eine Prüfung zu erleichtern.
Die ausgefüllte Prüfliste reicht im Einzelfall allein nicht als Nachweis aus, dass gemäß der Richtlinie vorgegangen wurde. Für den Bedarfsfall einer detaillierten Nachweisführung sollte daher zusätzlich der gesamte Bearbeitungsvorgang möglichst vollständig intern dokumentiert werden.


Zu jedem Prüfpunkt ist in einer der Spalten „Entfällt“ und „Zutreffend/vorhanden“ das entsprechende Kästchen anzukreuzen. Bei Bearbeitungsschritten, die grundsätzlich im Gutachten zu dokumentieren sind, ist in der letzten Spalte der zugehörige Abschnitt (Abschnittsnummer, Seitennummer) des Gutachtens aufzuführen.

  • Spalte „Entfällt“: 
    Ist in dieser Spalte kein Kästchen vorhanden, so ist die Prüfung in jedem Fall erforderlich. Ist ein Kästchen vorhanden und angekreuzt, wird damit dokumentiert, dass eine Prüfung dieses Punktes nicht erforderlich ist.
    Beispiel
    Die prognostischen Modellrechnungen wurden mit exakt den für die Stützstellen gemäß Tabelle 1 vorgesehenen Antriebsdaten durchgeführt. Dann wird unter 5.3 der Prüfliste „Falls modellspezifisch notwendig: Andere Antriebsdaten erläutert …“ bei „Entfällt“ ein Häkchen gesetzt.
  • Spalte „Zutreffend/vorhanden“: 
    Sofern zu dem Prüfpunkt keine Alternative besteht, muss dieser Prüfpunkt erfüllt worden sein und dies mit einem angekreuzten Kasten bestätigt werden. Anderenfalls ist die Bearbeitung in diesem Punkt unvollständig oder nicht konform zu der Richtlinie.
    Beispiel
    Festlegung der Anemometerhöhe unter 6.2 der Prüfliste: In zwei der Fälle 1 bis 3 muss die Spalte „Entfällt“ und in einem der Fälle die Spalte „Zutreffend/vorhanden“ angekreuzt sein.
  • Spalte „Abschnitt/Seite im Gutachten“: 
    Ist diese Spalte grau unterlegt, so muss der zugehörige Prüfpunkt nicht zwingend im Gutachten dokumentiert sein. Er muss jedoch bearbeitet und in den Bearbeitungsunterlagen dokumentiert sein. Ist die Spalte nicht grau unterlegt, so ist der Prüfpunkt auch im Gutachten zu dokumentieren und hier der entsprechende Abschnitt und die Seitenzahl anzugeben.

Ist zu jedem Prüfpunkt genau ein Kästchen angekreuzt und, soweit vorgesehen, der/die zugehörige Abschnitt/Seite benannt, so können die Bearbeitung und das Gutachten im Rahmen der Prüfliste als vollständig und konform zur Richtlinie angesehen werden. Ist zu einem Prüfpunkt kein Kästchen angekreuzt und/oder die Referenz im Gutachten nicht oder unzutreffend benannt, so besteht Klärungs- oder Überarbeitungsbedarf.

 

Dr. rer. nat. Julia Nickel-Kuhn
Ihre Ansprechpartnerin

Dr. rer. nat. Julia Nickel-Kuhn

Teilen