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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Die Richtlinie VDI 2077 Beiblatt soll Kostenverzerrungen korrigieren helfen. Dabei geht es um ein ganz spezifisches Problem, nämlich das der Rohrwärmeabgabe. Idealerweise würde alle Wärme, die in eine Wohnung abgegeben wird, durch die Heizkostenverteiler (HKV) – am meisten verbreitet sind das altbekannte Verdunsterröhrchen und die elektronischen Geräte mit Fernablesung – gemessen. Tatsächlich wird jedoch auch am HKV vorbei Wärme in die Wohnung gelangen, z. B. durch ungedämmt verlegte Heizungsrohre. Diese Wärme trägt dann zur Beheizung der Wohnung bei, wird aber nicht gezählt.

Das ist so lange kein Problem, wie alle Nutzer in etwa dieselbe Menge Wärme auf diesem „Nebenweg“ geliefert bekommen (und die HKV-Messwerte für die gelieferte Wärme nicht zu genau sind; Verdunster haben einen „dicken Daumen“, aber elektronische Geräte sind ziemlich trennscharf).

Nun wurden im Zug der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden häufig zunächst die Gebäudehüllen besser gedämmt, die alte Anlagentechnik aber nicht verbessert. Das führt dazu, dass die Heizkörper weniger aufgedreht werden, also weniger gezählte Wärme abgenommen wird. Die Wärmelieferung über die Rohre bleibt aber in etwa gleich. Ihr Anteil an der in die Wohnung gelieferten Heizwärme wird also größer. Die verbrauchsabhängigen Heizkosten werden auf Basis der von den HKV gezählten Einheiten verteilt. Bis dahin immer noch kein Problem.

Aber Menschen haben unterschiedliche Komfortanforderungen: Nutzer KÜHL hat es gerne etwas kühler, Nutzer WARM fühlt sich nur wohl, wenn es recht warm ist. Im Extremfall ist es nun so, dass Nutzer KÜHL die Heizkörper gar nicht mehr aufdrehen muss, weil schon die Grundwärme seinen Bedarf deckt, während WARM – wenn auch weniger als früher – noch zusätzlich heizt. Damit hat KÜHL auf den HKV den Zählerwert "0" und würde auf der Heizkostenabrechnung bei den verbrauchsabhängigen Kosten 0 EUR zugewiesen bekommen. Nutzer WARM bekommt, weil ja auf seinen HKV eine Zahl größer 0 steht, die gesamte Wärme zugerechnet – auch die, die in der Wohnung von Nutzer KÜHL gelandet ist. Diese Kostenverschiebung wird mit der Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Beiblatt korrigiert.

Antwort:

Heizkosten zerfallen in einen verbrauchsunabhängigen und einen verbrauchsabhängigen Teil. Den verbrauchsunabhängigen Teil kann man sich näherungsweise als Kostenanteil für die Bereitstellung einer Heizung vorstellen, schlicht dafür, dass Ihnen als Nutzer die Möglichkeit gegeben wird, die Heizung aufzudrehen, wenn es kalt wird. Er fällt auch an, wenn von der Möglichkeit zu heizen, kein Gebrauch gemacht wird. Es spielt da auch keine Rolle, ob einzelne Räume keine Heizkörper haben. Diese Räume werden ja trotzdem mit beheizt.

Die Frage hat insofern nichts mit der Richtlinie VDI 2077 Beiblatt zu tun, bei der es um die Korrektur von Kostenverschiebungen durch Rohrwärmeabgabe geht.

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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