VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung
Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.
Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte
Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077
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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.
Antwort:
Das ist ein komplexes Thema, dass sich nicht im Rahmen eines FAQ lösen lässt. Die Frage enthält mehrere Ungenauigkeiten, z.B. dahingehend, was mit der "Vergleichbarkeit" von Heizkostenabrechnungen gemeint sein soll. Nur EIN Beispiel: Vergleichbarkeit von Wohnung zu Wohnung in einem Gebäude? Nicht einfach, da bspw. eine Wohnung mit mehr "Außenfläche" (z.B. Ecklage im Vergleich zur Mittellage) selbst bei gleichem Grundriss höhere Wärmeverluste hat oder die externen Strahlungslasten (die zur Beheizung beitragen) bei unterschiedlichen Lagen unterschiedlich sind. Die Heizkörper"fakten", was immer damit gemeint ist, sind hier nur EIN Faktor. Dass es eine Entsprechung "Soundsoviele Verteileinheiten entsprechen soundsovielen Kilowattstunden Energie." gäbe, ist ein hartnäckiger, leider aber jeder Sachgrundlage entbehrender Mythos.
Antwort:
Keine. Der Entwurf steht der Öffentlichkeit erst ab seiner Veröffentlichung durch DIN Media zur Verfügung.
Antwort:
Es geht Ihnen um die Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Blatt 3.5.
Aufgrund eines aus Sicht vieler Experten inhaltlich falschen BGH-Urteils kann bei nicht freiliegenden Rohren VDI 2077 Blatt 3.5 nicht angewendet werden. (Als juristischer Laie könnte man auf die Idee kommen, dass die HeizKV aufgrund der Unterscheidung zwischen freiliegenden und Estrich verlegten Leitungen eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatz darstellt und deshalb verfassungswidrig ist.) Abrechnungsdienstleister kennen jedoch häufig nicht die genaue Anlagensituation und wenden die Richtlinie allein aufgrund der Auswertung von Verbrauchswerten an.
Für eine rechtssichere Abrechnung kann die Anwendung leider nicht empfohlen werden. Wurde aber in der Vergangenheit bereits nach VDI 2077 abgerechnet, besteht das große Risiko, dass mit Wegfall der Rohrwärmekorrektur auf einzelne Nutzer extreme Belastungen zukommen und Unfrieden entsteht. Die Eigentümergemeinschaft könnte natürlich das BGH-Urteil ignorieren. Wo kein Kläger - da kein Richter ... Andererseits wäre es auch interessant, wenn ein Nutzer klagt, weil VDI 2077 nicht angewandt wurde und die Abrechnung deshalb unplausibel ist.
Jetzt, da Wärmezähler vorhanden sind, erübrigt sich die Rohrwärmekorrektur. Wenn irgendwann Abrechnungsergebnisse mit Wärmezählern vorliegen, könnten deren Daten eine sehr schöne Basis für Vergleiche darstellen.
Antwort:
Heizkostenverteiler heißen so, weil sie Werte liefern, die zur Verteilung der Heizkosten dienen, keine sinnvoll in Energie umrechenbarenbaren Messgrößen. Wärmezähler (die allerdings eher selten vorhanden sind, weil teuer) messen die in eine Nutzeinheit abgegebene Energie, aber eben auch nur diese. Energieaufwände für Bereitstellung und Verteilung werden nicht erfasst. Eine Entsprechung zwischen Ableseeinheiten und Energieeinheiten kann daher nicht angegeben werden. Um den Wirkungsgrad einer Anlage zu messen, müsste man einen Wärmezähler anbringen, der direkt am Kessel durch Differenzmessung zwischen Vor- und Rücklauf die von der Anlage bereitgestellte Leistung bestimmt und über die Zeit integriert.
Antwort:
Die Frage kann aufgrund der gegebenen Informationen nicht beantwortet werden.
Entweder handelt es sich um eine zentrale Fernwärmeübergabestation mit integrierter Trinkwassererwärmung. Dann wäre ein Warmwasseranteil α_T nur mit Volumenformel zu ermitteln, da das warme Trinkwasser schon aus der Station kommt und kein Wärmezähler (Methode 4) platziert werden kann.
Ich verstehe aber dann das Problem inhaltlich nicht, z.B. die Herkunft der 0,92
Oder das Gebäude hat dezentrale, wohnungsweise Frischwasserstationen. Dann kann man gar keinen Warmwasseranteil α_T ermitteln, muss das aber auch nicht, da es sich ja nicht um eine zentrale Trinkwassererwärmung, sondern um eine dezentrale handelt (für die die Heizkostenverordnung kleine Aufteilung verlangt). Dazu sagt dann auch VDI 2077 Blatt 3.2 etwas.