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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Eine Beantwortung dieser Frage per Ferndiagnose ist nicht möglich. Zudem kann diese Seite auch eine Einzelfallberatung durch eine qualifizierte Person ersetzen. Zwar erscheint nach Ihrer Beschreibung eine Rohrwärmeproblematik auf den ersten Blick wenig wahrscheinlich (Zweirohrsystem, Leitungen isoliert). Ob aber eine Rohrwärmeproblematik vorliegt, kann man vermutlich nur durch eine Begehung feststellen. Grundlegend würde eine Anhebung des Grundkostenanteils auf 50 % eine solche Problematik ein Stück weit entschärfen.

Antwort:

In der Regel haben alle Heizkostenverteiler eines Typs dieselbe Basisempfindlichkeit. Diese hängt nicht davon ab, wo das Gerät montiert ist. Die HKV zeigen dann Werte an, die nur vom zeitlichen Temperaturverlauf am Gerät abhängen und noch mit einem Skalenfaktor multipliziert werden müssen, damit aus den Rohdaten Verbrauchsdaten werden. Der Skalenfaktor berücksichtigt die Wärmeleistung des Heizkörpers (Ein größerer Heizkörper gibt bei gleichem Temperaturverlauf mehr Wärme ab als ein kleinerer.) und die thermische Ankopplung. Diese Werte sind vom jeweiligen HKV abhängig und als individuelle Faktoren in der Richtlinie nicht enthalten. Vermutlich sind im fraglichen Fall spezielle HKV verbaut, bei denen die Umrechnung im Gerät erfolgt. In diesem Fall hätte die zuständige HKV-Prüfstelle (z. B. Stuttgart), die Möglichkeit, die Richtigkeit der Berechnung zu überprüfen.

Antwort:

Die durch eine Rohrwärmeproblematik verursachten Kostenverschiebungen können in der Tat recht stark ausfallen, entsprechend stark auch die Korrekturen durch Anwendung eines der Verfahren. Das bedeutet allerdings nicht etwa, dass die Korrektur ungerecht wäre, sondern, die Situation vor Korrektur war ungerecht. (Das tut dem jetzt höher Belasteten aber nicht weniger weh.)
Ein Hinweis sei noch gestattet: Zumindest das Bilanzverfahren nach der Richtlinie eignet sich gar nicht für eine Anwendung zusammen mit Verdunstern (siehe Abschnitt 4.5).

Antwort:

Sie widersprechen sich scheinbar: einerseits anerkennen Sie, dass Ihre Wohnung bei milden Temperaturen aufgrund von Rohrwärme warm bleibt, andererseits implizieren Sie, dass Sie keine Rohrwärme nutzen können. Der scheinbare Widerspruch ist jedoch für die Argumentation nicht kritisch. Die Entscheidung über die Anwendung der Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Beiblatt ist nicht wohnungsbezogen, sondern bezieht sich immer auf ein Nutzerkollektiv. D. h.: Wenn für das gesamte Kollektiv die Kriterien für die Anwendung gegeben sind, dann wird die Korrektur für alle Nutzeinheiten durchgeführt. Das bedeutet allerdings nicht, dass man nicht auf die genannte Besonderheit eingehen könnte. Wenn bekannt ist, dass die Rohrlängen sich zwischen den Nutzeinheiten unterscheiden (beispielsweise, weil man die Rohre sehen kann), dann ist es durchaus sinnvoll, anteilig nach den bekannten Rohrlängen zu korrigieren, d. h. bei den Räumen in Zwischengeschossen jeweils Raumhöhe, im Dachgeschoss Stummellänge. Darauf wird in der Richtlinie explizit hingewiesen.

Antwort:

Das klingt zunächst plausibel, wenn man annimmt, dass die "Randlagen" tatsächlich identisch sind. ABER: Es könnte sein, dass Rohrwärme nach Rohrlänge abgerechnet wird, und dass die Randwohnungen auf der einen Seite weniger Rohrlänge haben als auf der anderen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass das Nutzerverhalten in den beiden Randwohnungen stark unterschiedlich ist. Beides ist per Ferndiagnose aber nicht zu klären.

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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