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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

Sie haben Fragen zur Richtlinienreihe VDI 2077? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Frage über unsere Internetseite zu stellen.

Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Zunächst ist es nicht entscheidend, ob es sich um Einrohr- oder Zweirohrsysteme handelt, sondern ob freiliegende Wärme abgebende Leitungen vorhanden sind. Ehrlich gesagt, habe ich es nicht verstanden: drei Stränge mit vier Einrohrsystemen und fünf Zweirohrsystemen. Was soll das sein? Ich vermute, gemeint sind drei vertikale Stränge, von denen horizontale Verteilsysteme abgehen.
In diesem Fall könnte VDI 2077 rechtssicher angewandt werden, wenn eine Nutzergruppentrennung vorgenommen würde. Das setzte dann aber die Installation von mindestens 2, wahrscheinlich aber von 7 Wärmezählern voraus. Das ist wahrscheinlich unwirtschaftlich.

Alles andere ist problematisch. Zwar könnte mit dem Bilanzverfahren der Grundwärmeanteil bestimmt werden. Wie sollte dieser dann aber verteilt werden?

Wir empfehlen hier die Absenkung der Heizkurveneinstellung, insbesondere für den Schwachlastbereich. Das vermeidet Überheizungen, ist also energiesparend, dürfte dann aber vor allem zu einer deutlichen Steigerung des Verbrauchswärmeanteils führen, sodass man normal abrechnen könnte.

Antwort:

Ein Abrechnungsunternehmen kann für Sie die Prüfung übernehmen, ob die Voraussetzungen für eine Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Blatt 3.5 erfüllt sind und ggf. die Abrechnung entsprechend durchführen. Aus Neutralitätsgründen kann ich Ihnen kein individuelles Unternehmen empfehlen. Über die Preisgestaltung der Abrechnungsdienstleister liegen mir keine Informationen vor.

Antwort:

Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht in diesem FAQ die Inhalte der Richtlinie wiederholen. Bitte schauen Sie in die Richtlinie. Sie können die Richtlinie beim Beuth Verlag (www.beuth.de) erwerben oder sie kostenfrei in einer VDI-Richtlinienauslegestelle (https://www.beuth.de/de/regelwerke/auslegestellen) einsehen.

Antwort:

Diese Frage bezieht sich nicht auf die Richtlinienreihe VDI 2077 und hat keinen technischen Inhalt. Rechtliche Fragen können wir in diesem FAQ leider nicht beantworten.

Antwort:

Wir stellen mit VDI 2077 Werkzeuge zur Verfügung, mit denen eine korrekte Abrechnung möglich ist. Wir können Ihnen versichern, dass die Fachleute im zuständigen Richtlinienausschuss das Abrechnungsverfahren nicht unnötig kompliziert gestaltet haben, sondern so einfach wie möglich, aber dennoch mit Heizkostenverordnung und den anderen geltenden Regelwerken vereinbar. Die Richtlinie beschreibt im Übrigen auch, wo Zähler gesetzt werden sollten.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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