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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Wenn man die Berechnungsgleichungen der Richtlinie anwendet, sollten die Zahlen rauskommen. Falls dem nicht so ist, zeigen Sie uns gerne auf, wo Abweichungen auftreten.
Es ist möglich, dass einzelne Ausschussmitglieder sich für ihren persönlichen Gebrauch Berechnungstabellen erstellt haben. Eine abgestimmte, "offizielle" Datei gibt es jedoch nicht.

Antwort:

Stimmt: Ein Konzept mit im Sommer durchlaufendem BHKW ist technisch nicht sinnvoll, insbesondere da überhaupt keine Nutzwärmeabgabe in Form von Trinkwassererwärmung vorliegt.

Unklar ist das messtechnische Konzept. Möglicherweise wird die Wärmeabgabe des BHKW erfasst; wenn nicht geheizt wird, sind das aber nur Verluste. Insofern ließe sich dann der Betreiber im Sommer die Brennstoffkosten subventionieren, obwohl gar kein Verbrauch vorliegt.

VDI 2077 Blatt 3.1 geht natürlich davon aus, dass ein erfasster oder berechneter Verbrauch ab Wärmeerzeuger aus einem vorliegendem Nutzwärmebedarf resultiert.

So wie dargestellt, erscheint das sehr fragwürdig. Evtl. liegt auch ein Verstoß gegen andere Regularien vor; z.B. gibt es ja teilweise Steuererstattungen bzw. KWK-Boni für den Betreiber. Wenn die Wärme gar nicht genutzt wird, wären diese Vergünstigungen natürlich zu Unrecht gezahlt.

Unabhängig davon ist zu vermuten, dass überhaupt nicht nach Blatt 3.1 abgerechnet wird. Das wäre zunächst zu klären.

Antwort:

Zunächst ist es nicht entscheidend, ob es sich um Einrohr- oder Zweirohrsysteme handelt, sondern ob freiliegende Wärme abgebende Leitungen vorhanden sind. Ehrlich gesagt, habe ich es nicht verstanden: drei Stränge mit vier Einrohrsystemen und fünf Zweirohrsystemen. Was soll das sein? Ich vermute, gemeint sind drei vertikale Stränge, von denen horizontale Verteilsysteme abgehen.
In diesem Fall könnte VDI 2077 rechtssicher angewandt werden, wenn eine Nutzergruppentrennung vorgenommen würde. Das setzte dann aber die Installation von mindestens 2, wahrscheinlich aber von 7 Wärmezählern voraus. Das ist wahrscheinlich unwirtschaftlich.

Alles andere ist problematisch. Zwar könnte mit dem Bilanzverfahren der Grundwärmeanteil bestimmt werden. Wie sollte dieser dann aber verteilt werden?

Wir empfehlen hier die Absenkung der Heizkurveneinstellung, insbesondere für den Schwachlastbereich. Das vermeidet Überheizungen, ist also energiesparend, dürfte dann aber vor allem zu einer deutlichen Steigerung des Verbrauchswärmeanteils führen, sodass man normal abrechnen könnte.

Antwort:

Ein Abrechnungsunternehmen kann für Sie die Prüfung übernehmen, ob die Voraussetzungen für eine Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Blatt 3.5 erfüllt sind und ggf. die Abrechnung entsprechend durchführen. Aus Neutralitätsgründen kann ich Ihnen kein individuelles Unternehmen empfehlen. Über die Preisgestaltung der Abrechnungsdienstleister liegen mir keine Informationen vor.

Antwort:

Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht in diesem FAQ die Inhalte der Richtlinie wiederholen. Bitte schauen Sie in die Richtlinie. Sie können die Richtlinie beim Beuth Verlag (www.beuth.de) erwerben oder sie kostenfrei in einer VDI-Richtlinienauslegestelle (https://www.beuth.de/de/regelwerke/auslegestellen) einsehen.

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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