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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Sie sprechen gleich mehrere Fragestellungen auf einmal an.

Dachgeschoss: Ein Dachgeschoss hat meist höhere Wärmeverluste durch Wände und Dach als eine innenliegende Wohnung. Gleiches gilt für Eckwohnungen in Wohnanlagen.

Gleiche „Höhe“: Hier wird es interessant. Wenn in Ihrem Haus eine vertikale Einrohrheizung vorliegt, dann sollte man in der schauen, ob nicht die unteren Geschosse längere Heizungsrohre haben als die Dachwohnung. Oft ist es bei solchen Wohnungen so, dass die unteren Geschosse raumhohe Heizungsrohre haben, die Dachgeschosswohnung aber nur kurze „Stummelchen“ bis zum Heizkörperanschluss. In diesem Fall wäre eine rohrlängenproportionale Umlage der Rohrwärme anempfohlen.

Begünstigung von Vielheizern: Das ist nicht richtig. Begünstigt werden soll niemand, sondern es soll gerecht abgerechnet werden. Die Vernachlässigung der Rohrwärme bei der Verteilung benachteiligt die Vielheizer, was im Umkehrschluss heißt, dass ohne Rohrwärmekorrektur die Wenigheizer begünstigt werden. Die Anwendung einer Korrektur soll genau das aufheben und dazu führen, dass möglichst jeder zahlt, was er bekommt.

Antwort:

Nein – und ja.

Nein, weil die Anwendung zunächst im Ermessen des Vermieters liegt. D.h. er darf, wenn sein Abrechnungsdienstleister ihn entsprechend berät oder er selber bei der Abrechnung auf Anzeichen von durch Rohrwärme bedingten Kostenverzerrungen stößt, abwägen, ob er eine Korrektur vornimmt, muss aber die Korrektur nicht vornehmen.

Ja, denn es hat inzwischen Urteile gegeben, die diesen Ermessensspielraum des Vermieters in konkreten Fällen auf Null reduziert haben, d.h. der Vermieter wurde durch Gerihtsbeschluss zur Anwendung der Korrektur gezwungen, da das Gericht bei einzelnen Mietern unzumutbare Unbilligkeiten durch die Nichtanwendung erkannte.

Das bedeutet: Die anerkannte Regel der Technik VDI 2077 Beiblatt liegt seit 2009 vor und hat sich bewährt. Damit sind unbillige Kostenverzerrungen vermeidbar. Wenn es hier Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter gibt, die argumentativ nicht zu klären sind, bleibt nur der Weg über einen Gerichtsentscheid.

Antwort:

Die Methode der Rohrwärmekorrektur basiert auf statistischen Auswertungen von Tausenden von gemessenen Verbrauchswerten, also genau auf der Empirie, die hier eingefordert wird. Bei einer Heizung ohne Rohrwärmeproblematik sind die Verbrauchswerte normalverteilt, d. h., die Werte liegen (näherungsweise) auf einer symmetrischen Gaußschen Glockenkurve. Tritt Rohrwärme auf, verändert sich dieses Bild: Die Verteilung wird schief. (Siehe dazu auch Frage/Antwort vom 25/11/2014.) Es SCHEINT also so, als würden die Sparer fast nichts verbrauchen, während „Witwe Bolte“, die es nach Wilhelm Busch ja gerne warm hatte (Ich hoffe, die Referenz belegt, dass ich kein Fall für die Chauvi-Kasse bin.), gleich VIEL mehr verbraucht. Tatsächlich ist es aber so, dass ALLE Mieter nahezu in gleichem Maß von der Rohrwärme profitieren. Mit „davon profitieren“ ist hier gemeint, dass alle in etwa dieselbe Menge (natürlich bezogen auf die Nutzfläche) geliefert bekommen. Das bedeutet im Klartext: Witwe Bolte bezahlt die Rohrwärme für die Sparer mit. Die Sparer bekommen also nicht mehr Rohrwärme, sondern profitieren letztendlich nur von der Abrechnungsmodalität.
Den Ausführungen zur abgenommenen Rohrwärme kann ich nicht folgen; ich vermute, sie basieren auf einer falschen Grundannahme über die Wirkweise eines Heizkreislaufs. Ganz speziell habe ich keine Ahnung, was Sie mit „subjektiven“ Ursachen meinen. Jeder Mensch ist anders, und jeder hat andere Behaglichkeitsanforderungen (siehe Witwe Bolte und Sparer), verhält sich anders (Anwesenheit zu Hause) aber das muss auch möglich sein.
Sie haben die volle Unterstützung der Fachleute im VDI, wenn Sie fordern, dass mit Priorität Defizite des Heizungssystems behoben werden sollen. In der Richtlinie steht explizit, dass man nicht durch „Gesundrechnen“ die Probleme einer Anlage überdecken soll. Die Abfolge muss mit Blick auf das polititsche Ziel der Verminderung von Treibhausgasen sein: Effizienz erhöhen (Heizung sanieren, Gebäude dämmen usw.) und dann erst schauen, ob abrechnungstechnisch noch etwas getan werden muss.

Antwort:

Eine völlig gerechte Verteilung wird es wohl nicht geben, denn dafür müsste man eine KWh Heizenergie, gleich, ob sie nun aus Öl, Gas oder Kohle erzeugt wird, in Berlin billiger machen als beispielsweise in Düsseldorf, weil der Winter insgesamt in Berlin zumeist kälter ist als in Düsseldorf. Dasselbe gilt innerhalb eines Gebäudes. Ja, eine Dachgeschosswohnung hat gegenüber einer Wohnung zwischen zwei beheizten Geschossen eine Art Lagenachteil, schlimmer noch eine Eckwohnung in einer großen Anlage gegenüber den innenliegenden Wohnungen. Mir erscheint es vernünftig, dass eine KWh einen bestimmten Preis hat und man versucht, die gelieferte Energie dem in Rechnung zu stellen, der sie geliefert bekommt. Damit kann man nachvollziehbar kalkulieren und so sparen, wie es mit den eigenen Behaglichkeitsanforderungen verträglich ist. Das deckt sich mit der Philosophie, die hinter dem Energieausweis (und hinter genormten Verbrauchswerten für Pkws) steht: Wenn transparent ist, wie hoch der Verbrauch in der Wohnung (oder mit dem Pkw) unter Standardbedingungen ist, dann kann man vergleichen und sich die Wohnung (den Pkw) aussuchen, dessen Verbrauch zu bezahlen man bereit ist. Wenn ich besonders sparsam fahre, komme ich mit demselben Pkw unter denselben Bedingungen mit weniger Verbrauch ans Ziel als jemand, mit Bleifuß fährt. Und ebenso kann ich, wenn ich sparsam heize, in derselben Immobilie weniger verbrauchen als jemand, der für seine Behaglichkeit 23 °C haben möchte. Man darf halt nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Antwort:

Nicht zwingend. Heizkostenverteiler werden in Prüfständen geprüft und so kalibriert und bewertet, dass ihre Messwerte mit der von dem jeweiligen, spezifizierten Heizkörper abgegebenen Wärmemenge korrelieren. Anders ausgedrückt: Ich kann einen Heizkostenverteiler desselben Typs an zwei verschiedenen Heizkörper anbringen. Er zeigt dann üblicherweise denselben Zahlenwert an, solange nur die Temperaturen der Heizkörper und des Raums identisch sind. Hat jetzt der eine der beiden Heizkörper beispielsweise die doppelte Fläche, gibt er natürlich mehr Wärme an den Raum ab. Das muss ich dann durch Faktoren rechnerisch berücksichtigen.

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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