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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Eine völlig gerechte Verteilung wird es wohl nicht geben, denn dafür müsste man eine KWh Heizenergie, gleich, ob sie nun aus Öl, Gas oder Kohle erzeugt wird, in Berlin billiger machen als beispielsweise in Düsseldorf, weil der Winter insgesamt in Berlin zumeist kälter ist als in Düsseldorf. Dasselbe gilt innerhalb eines Gebäudes. Ja, eine Dachgeschosswohnung hat gegenüber einer Wohnung zwischen zwei beheizten Geschossen eine Art Lagenachteil, schlimmer noch eine Eckwohnung in einer großen Anlage gegenüber den innenliegenden Wohnungen. Mir erscheint es vernünftig, dass eine KWh einen bestimmten Preis hat und man versucht, die gelieferte Energie dem in Rechnung zu stellen, der sie geliefert bekommt. Damit kann man nachvollziehbar kalkulieren und so sparen, wie es mit den eigenen Behaglichkeitsanforderungen verträglich ist. Das deckt sich mit der Philosophie, die hinter dem Energieausweis (und hinter genormten Verbrauchswerten für Pkws) steht: Wenn transparent ist, wie hoch der Verbrauch in der Wohnung (oder mit dem Pkw) unter Standardbedingungen ist, dann kann man vergleichen und sich die Wohnung (den Pkw) aussuchen, dessen Verbrauch zu bezahlen man bereit ist. Wenn ich besonders sparsam fahre, komme ich mit demselben Pkw unter denselben Bedingungen mit weniger Verbrauch ans Ziel als jemand, mit Bleifuß fährt. Und ebenso kann ich, wenn ich sparsam heize, in derselben Immobilie weniger verbrauchen als jemand, der für seine Behaglichkeit 23 °C haben möchte. Man darf halt nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Antwort:

Nicht zwingend. Heizkostenverteiler werden in Prüfständen geprüft und so kalibriert und bewertet, dass ihre Messwerte mit der von dem jeweiligen, spezifizierten Heizkörper abgegebenen Wärmemenge korrelieren. Anders ausgedrückt: Ich kann einen Heizkostenverteiler desselben Typs an zwei verschiedenen Heizkörper anbringen. Er zeigt dann üblicherweise denselben Zahlenwert an, solange nur die Temperaturen der Heizkörper und des Raums identisch sind. Hat jetzt der eine der beiden Heizkörper beispielsweise die doppelte Fläche, gibt er natürlich mehr Wärme an den Raum ab. Das muss ich dann durch Faktoren rechnerisch berücksichtigen.

Antwort:

Das ist nach meinem Verständnis ein Stück weit eine philosophische Frage: Nach dem Verständnis der VDI 2077b Beiblatt wird Ihnen nach der Rohrwärmekorrektur Wärme in Rechnung gestellt, die Sie ohne Zweifel verbraucht haben, die nur aufgrund der „Darreichungsform“ (eben über die Rohre – und damit unerfasst – statt über die Heizkörper nicht gemessen wurde (siehe auch Fragen/Antworten vom 29/8/2014, 9/10/2014 und 31/10/2014). Das Korrekturverfahren der VDI 2077 Beiblatt korrigiert den Verbrauch, ändert aber nichts an den Grundkosten.

Antwort:

Lassen Sie mich diese Frage mit einer Gegenfrage beantworten: Müssen Sie Rundfunkgebühren bezahlen, wenn Sie ein Radio besitzen, das man ausschalten kann? Ich halte das juristisch für ziemlich vergleichbar. Ob Sie das Strangventil schließen oder nicht, kann niemand überprüfen. Wenn Sie aber heizen, werden Sie, wenn in der Anlage Rohrwärme eine Rolle spielt, auch Rohrwärme bekommen, die von den Heizkostenverteilern nicht gemessen wird. (Es sei angemerkt, dass ich kein Jurist bin; meine juristische Einschätzung ist daher reines Bauchgefühl!)

Antwort:

Die HeizkostenV enthält eine Öffnungsklausel, welche in bestimmten Fällen die Anwendung der anerkannten Regeln der Technik erlaubt. VDI-Richtlinien sind keine gesetzlichen Vorschriften, sondern stellen als anerkannte Regeln der Technik den Konsens der Verkehrskreise dar, hier darüber, wie man ungerechte Kostenverteilungen vermeidet, wenn Rohrwärme vorliegt. Diesen Konsens stellen wir zur Anwendung zur Verfügung.

Jeder Mensch in Deutschland profitiert jeden Tag von VDI-Richtlinien, ohne das zu merken. Beispiele: wenn Sie sich Dank VDI/DVGW 6023 auf sauberes Trinkwasser verlassen dürfen, oder wenn Sie sich, auf der Autobahn hinter einem Lkw fahrend, darauf verlassen können, dass die Autobahnpolizei VDI 2700 anwendet und prüft, ob die Ladung nach dieser Richtlinie gesichert ist, oder wenn Sie in einem Aufzug eingeschlossen werden und wissen, dass dem Betreiber mit VDI 4705 eine Richtlinie zum Notrufmanagement vorliegt, die dazu beiträgt, dass Sie nicht über Gebühr lange dort verharren müssen. Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen.

Die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen, hier z. B. der Heizkostenverordnung, bezahlt man über seine Steuern. Folglich findet man alle Gesetzesexte kostenfrei unter www.gesetze-im-internet.de.

Die Erarbeitung von VDI-Richtlinien und die Arbeitszeit der Mitarbeiter in der VDI-Hauptgeschäftsstelle für Ihre Beratung werden aus gemeinnützig erwirtschafteten Mitteln (z. B. Mitgliedsbeiträgen, Verkaufserlösen, Spenden) einer privatrechtlichen Organisation, eben des VDI Verein Deutscher Ingenieure e. V. bezahlt. Als persönliches VDI-Mitglied trägt man über seinen Jahresbeitrag schon dazu bei und kann Richtlinien rabattiert erwerben. Wenn man als Nichtmitglied diese Arbeit nutzen möchte, erscheint es nicht unangemessen, dass man über den Verkaufspreis der Richtlinie einen Beitrag leistet. Wenn Sie sich daher nun für die Mitgliedschaft interessieren: www.vdi.de/mitgliedschaft.

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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