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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Der „Abrechnungsmaßstab“ in dem von Ihnen zitierten Paragrafen ist die Verteilung auf Grund- und Verbrauchskosten. Diese ist vor dem Abrechnungszeitraum vom Vermieter zu erklären, kann aber, siehe HeizkostenV, Abschnitt gleich nach dem von Ihnen zitierten, aus wichtigen technischen Gründen auch nachher noch geändert werden. Das erkennbare Vorliegen wesentlicher Anteile von Rohrwärme ist aus unserer Sicht so ein technischer Grund. Die Anwendung des Korrekturverfahrens nach VDI 2077 Beiblatt jedoch ist, wie erläutert, keine Änderung des Abrechnungsmaßstabs.

Antwort:

Die Plausibilität ist eine Frage der Blickrichtung. Tritt Rohrwärme auf, so ist es, wenn man von der anderen Seite her schaut, so, dass ein unplausibel niedriger Verbrauch angezeigt wird, während der tatsächliche Brennstoffverbrauch ja eindeutig am Gaszähler oder Füllstandsanzeiger des Öltanks abzulesen ist. Bitte folgen Sie mir bei folgendem Gedankengang: Am Ende eines Jahrs stellen Sie fest, dass die Brennstoffmenge x verbraucht wurde. Bei den Nutzern stehen auf den Heizkostenverteilern aber nur sehr geringe Werte, die gar nicht zu dieser Brennstoffmenge zu passen scheinen. Aus dieser Perspektive gesehen, wird Ihnen dann sofort der Gedanke kommen, dass die Wärme offenbar in die Wohnungen kommt, aber halt nicht gezählt wird. Nun aus der anderen Richtung geschaut: Für den Nutzer einer Wohneinheit scheint a priori Anzeige = Verbrauch, und so fragen Sie: „Wieso bezahle ich so viel, wenn ich so wenig angezeigt bekomme?“ Das Rohrwärmekorrekturverfahren nach VDI 2077 Beiblatt ist ein bewährter Ansatz, mit dessen Hilfe man die nicht gezählten Wärmemengen bestimmt. Wenn der Rohrwärmeanteil groß ist, ist naturgemäß dann auch die Korrektur groß, ggf. deutlich größer als die Summe der Anzeigewerte.

Antwort:

Nein, diese Interpretation des Texts geht völlig am Gemeinten vorbei. Primäres Ziel der Richtlinie ist es, Kostenverzerrungen zu beseitigen, die in Liegenschaften mit signifikantem Rohrwärmeanteil auftreten können. Das Vorliegen von Rohrwärme in einer Liegenschaft wird in der statistischen Verteilung der Verbrauchswerte der Nutzer augenfällig. Nicht immer, wenn Rohrwärme auftritt, ist diese auch signifikant. Um die unnötige Anwendung der Richtlinie zu vermeiden, wurden daher die Anwendungsgrenzen definiert. Sind die drei Kriterien erfüllt, so empfiehlt sich in jedem Fall die Anwendung einer Korrektur. Andernfalls kommt es zu Kostenverschiebungen, die letztendlich dazu führen, dass einzelne Nutzer unerfasste Wärme zugerechnet bekommen, die nicht sie, sondern andere Nutzer erhalten haben. Der Anlagenzustand spielt für diese Fragestellung keine Rolle.

Eine ganz andere Problematik ist eine nicht optimale Betriebsweise von Anlagen. Bei ungünstiger Betriebsweise einer Anlage kann es z. B. passieren, dass einzelne Nutzer nicht genügend Wärme geliefert bekommen. Dem versucht man dann durch Erhöhung der Vorlauftemperatur zu begegnen, handelt sich dadurch aber einen höheren Energieverbrauch (= schlechtere Energieeffizienz) und mehr Rohrwärme ein. Anlagen mit solchen Defiziten müssen mit Blick auf energieeffizienten Betrieb eigentlich saniert werden, doch geschieht dies wegen der entstehenden Kosten häufig nicht. Der Richtlinienausschuss wollte ausschließen, dass das Rohrwärmeverfahren dazu missbraucht wird, fällige Anlagensanierungen aufzuschieben.

Die Systematik ist folgende: Die Heizkostenverordnung verlangt verursachergerechte Abrechnung, um dem einzelnen Nutzer die Möglichkeit zu bieten, durch sein gezieltes Verhalten zu einer sparsamen Energienutzung beizutragen. Die Energieeinsparverordnung verlangt möglichst gute Energieeffizienz der Anlagen. Dies bedeutet, nur so viel Energie zu verbrauchen, wie nötig ist, um die gewünschten Raumkonditionen zu erreichen. Die beiden Fragestellungen sind insoweit voneinander unabhängig. Es kann durchaus energieeffizient betriebene Anlagen geben, in denen eine deutliche Rohrwärmeproblematik (d. h., es wird wenig Energie verbraucht, aber die Kosten nicht gerecht aufgeteilt) auftritt, ebenso wie es sanierungsbedürftige Anlagen geben kann, bei denen keine Rohrwärmeproblematik augenfällig wird (d. h., es wird Energie verschleudert, aber immerhin die Kosten gerecht verteilt).

Antwort:

Negative Verbräuche gibt es nicht. Sie könnten ja nur auftreten, wenn Ihre Heizung Energie ins Heizsystem einleiten würde (ähnlich, wie Strom aus eigener Erzeugung, beispielsweise durch PV-Anlagen, ins öffentliche Netz rückgespeist wird). Es gibt aber bei Verdunstern etwas anderes, nämlich die sogenannte Kaltverdunstungsvorgabe. Was verbirgt sich dahinter? Die im Röhrchen enthaltene Flüssigkeit verdunstet ja auch im Sommer, ohne dass geheizt würde. Diese Kaltverdunstung sollen Sie nicht als scheinbaren Verbrauch bezahlen müssen. Aus diesem Grund werden alle Verdunsterröhrchen etwas „überfüllt“. (Etwas technischer ausgedrückt: Die Röhrchen haben alle einen Offset.) Das bedeutet, dass der Flüssigkeitsspiegel in der ersten Zeit nach dem Austausch der Röhrchen (Jahreswechsel) zunächst noch nicht bei Null steht, sondern etwas höher, scheinbar eben bei negativen Verbräuchen. Die ersten Wochen der Einsatzzeit eines neuen Verdunsterröhrchens verheizen Sie daher im Prinzip Ihren „Sommerbonus“. Das ist im Regelfall aber nicht merkbar, da nach einem Jahr Gebrauch abgelesen wird, wenn keine negativen Werte mehr auftreten. Nicht ganz trivial ist die Verteilung der Kaltverdunstungsvorgabe bei einem Mieterwechsel. Dazu gibt es bei den Abrechnungsdienstleistern komplizierte Rechenvorschriften.

Antwort:

Dass keine Rohre sichtbar verlegt sind, bedeutet nicht, dass es keine Rohrwärme gibt, siehe dazu auch die beiden Fragen vom 12/9/2014. Das Auftreten der Rohrwärme wird nicht aus Merkmalen des Heizungssystems (z. B. eben sichtbar frei verlegten Rohren) abgeleitet, sondern statistisch aus gemessenen Daten ermittelt, siehe Frage vom 8/12/2014.

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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