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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Ihr „Heizverhalten“ ist nicht die einzige Größe mit Einfluss auf den Verbrauch. Machen wir ein Gedankenexperiment und gehen mal von einer intuitiven Definition von „Heizverhalten“ aus: wir halten in etwa dieselbe Temperatur ein, die zur Behaglichkeit erforderlich ist. Wärme fließt immer von warm (= drinnen) nach kalt (= draußen). Ihr Verbrauch an Heizwärme ist die Wärmemenge, die nachgeliefert werden muss, um die Solltemperatur zu halten, auch wenn die Wärme nach außen abfließt. In einem „Norm-Winter“ fließt eine bestimmte Menge Wärme ab. Es ist klar, dass in einem harten (= besonders kalten und/oder besonders lange dauernden) Winter mehr Wärme abfließt und nachgeliefert werden muss als in einem Norm-Winter oder gar einem milden Winter. Schwankungen sowohl im Gesamtverbrauch als auch in den Rohrwärmeeinheiten sind daher auch bei identischem Heizverhalten eher die Regel als die Ausnahme.

Antwort:

Nein, das ist nicht Thema dieser Richtlinie. Der möglicherweise dadurch entstehende Fehler dürfte allerdings auch deutlich unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze liegen.

Antwort:

Es gibt keine verbindlichen Vorgaben, welcher Grundkostenanteil im Rahmen der Vorgaben der HeizkV zu wählen ist. Ein hoher Grundkostenanteil ist auf jeden Fall immer dann zu wählen, wenn echte Fixkosten entstehen. Das ist z. B. bei Fernwärme der Fall, wenn durch den Leistungspreis ein hoher Kostenanteil verursacht wird. Wenn andere objektive Sachverhalte vorliegen, die zu einer unplausiblen Kostenverteilung führen, kann dies auch eine Umstellung auf 50/50 begründen. Da es (bislang – eine in Arbeit befindliche Richtlinie soll das ändern) keine klaren Vorgaben gibt, ist jede Mehrheitsentscheidung durch einzelne Eigentümer zunächst einmal anfechtbar. Eine parallele Anwendung von VDI 2077 Beiblatt und Anpassung des Grundkostenanteils würde man in Ihrem Fall nicht empfehlen. Rohrwärme sollte durch VDI 2077 Beiblatt korrigiert werden, alle anderen Einflüsse gegebenenfalls durch die Anpassung der Grundkosten. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Kostenabtrennung für Warmwasser mit Wärmezähler. Im Warmwasseranteil sind natürlich auch Verteilverluste enthalten, die sich letztlich wie Rohrwärme auswirken. In der Korrektur nach VDI 2077 Beiblatt sind diese allerdings nicht enthalten. D. h. es wäre sehr logisch, die Heizkosten nach VDI 2077 Beiblatt zu korrigieren, für die Warmwasserkostenverteilung dagegen eine Anpassung des Grundkostenanteils.

Antwort:

Natürlich ist ein sparsamer Umgang mit Energie sinnvoll. D. h., dass Sie natürlich nicht unnötig hohe Raumtemperaturen erzeugen sollten. Dass es in Ihrer Wohnung auch bei niedrigen Außentemperaturen warm bleibt, liegt allerdings vermutlich an guter Dämmung und Rohrwärmebeiträgen.

Antwort:

Auf den Gedanken könnte man kommen, und die Vorgehensweise ist – mit Vernunft angewandt – auch nicht abzulehnen. Das bedeutet: Sie sparen selbstverständlich Energie (und damit Kosten), wenn Sie einen Raum, in dem sich über einige Zeiten niemand aufhält, weniger warm halten. Zu beachten ist aber, dass Räume eine Wärmeträgheit haben: Mit der Absenkung der Raumtemperatur sinkt auch die Wandtemperatur. Je länger der Raum kühl ist und je tiefer die Temperatur, desto mehr kühlen die Wände aus. Zu einem behaglichen Raumklima gehört aber neben einer angenehmen Lufttemperatur auch eine angenehme Strahlungstemperatur, d. h. Wandtemperatur. Das bedeutet, die Wände müssen ebenfalls auf einer akzeptablen Temperatur gehalten werden. Wenn der Raum lange ausgekühlt ist, dauert es auch lange, bis die Wände wieder angenehm warm sind - deutlich länger als das bloße Aufheizen der Luft im Raum. Lange Rede, kurzer Sinn: Absenkbetrieb macht nur dann Sinn, wenn man nicht zu weit absenkt und zeitig genug wieder aufheizt. Aber auch einen Raum, der sehr lange nicht genutzt wird, darf man nicht so weit abkühlen lassen, dass sich Feuchtigkeit niederschlägt!

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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