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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

<p>Frage 1:&nbsp;Die Anwendung der Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Beiblatt liegt entsprechend einer Kann-Bestimmung in der HeizkV zunächst im Ermessen des Eigentümers. Das bedeutet, dass der Eigentümer, wenn er zu dem Schluss kommt, dass Kostenverschiebungen vorliegen, entscheiden muss, ob sie angewendet werden soll. Hierbei kann ihn ein Abrechnungsdienstleister beratend unterstützen, aber die Entscheidung liegt letztendlich beim Eigentümer, weil nur er z. B. in der Rolle des Vermieters auch die Auswirkungen auf den Hausfrieden einzuschätzen vermag. Im Fall einer Eigentumswohnanlage ist die Entscheidung von der Eigentümergemeinschaft zu treffen. Nun gibt es aber Urteile, die die Wahlfreiheit des Eigentümers einschränken. Zitat aus dem Urteil AZ 3 S 188/12 (LG Landau/Pfalz), 3. Zivilkammer: „In gravierenden Fällen mit einem besonders niedrigen Verbrauchswärmeanteil besteht kein Wahlrecht mehr. Es tritt eine &quot;Ermessensreduzierung auf Null&quot; ein, wenn die Kostenverteilung nach den allgemeinen Vorschriften der Heizkostenverordnung nicht mehr dem billigen Ermessen entspricht. Dann ist die Anwendung der anerkannten Regeln der Technik nach § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkV verbindlich.“ </p><p>Zu Frage 2: WENN eine Rohrwärmekorrektur angewendet wird, dann KANN sie nur auf ALLE Nutzeinheiten innerhalb einer Abrechnungseinheit angewendet werden.</p><p></p>

Antwort:

In der Tat wird eine besser gedämmte Wohnung unbestritten einen geringeren Heizwärmebedarf haben als eine schlechter gedämmte. Das hat jedoch mit der Rohrwärmekorrektur nichts zu tun. Es dürfte im Gegenteil so sein, dass die bessere Dämmung einzelner Wohnungen die durch Rohrwärme bewirkten Kostenverschiebungen verschlimmert hat. Machen wir ein Gedankenexperiment: Wohnung A und Wohnung B sind zunächst identisch in allen Punkten (einschließlich des Nutzerverhaltens). Dann sollten die Verbräuche gleich sein. Ein Teil der Wärme, die in die Wohnungen gelangt, wird durch Wärmeabgabe der Rohre dorthin transportiert, der Rest über die Heizkörper. Jetzt wird Wohnung A besser gedämmt. In dieser Wohnung werden nun aufgrund der besseren Dämmung die Heizkörper weniger aufgedreht und die Heizkostenverteiler an den Heizkörpern zeigen entsprechend weniger an. Die ungedämmt verlegten Rohre leisten aber nach wie vor nahezu denselben Beitrag zur Beheizung der Wohnung, denn sie werden nicht abgedreht und sie stehen immer unter voller Vorlauftemperatur. Die Heizkostenverteiler zeigen Werte an, die nicht direkt Energiemengen entsprechen, sondern ins Verhältnis gesetzt werden. Die Situation vor besserer Dämmung war ungefähr: A hatte, ebenso wie B 50 % der gesamten angezeigten Einheiten. Nach Verbesserung der Dämmung ist die Situation vielleicht folgende: A 30 %, B: 70 %. Was vorher unproblematisch war, nämlich, dass die Wärmebeiträge der Rohre nach den Anzeigewerten mitverteilt wurden, obwohl sie nicht gemessen wurden, wird jetzt zum Problem: A erhält weniger „Heizkörperwärme“ und weniger Rohrwärme zugeordnet, B entsprechend mehr, obwohl nur die „Heizkörperwärme“ bei A geringer geworden ist. Die Investition in bessere Dämmung lohnt in jedem Fall. Wäre die Rohrwärmekorrektur bei Ihnen schon vorher angewandt worden oder hätten alle in gleicher Weise die Dämmung verbessert, hätten Sie nach Durchführung dieser Maßnahme auch eine niedrigere Heizkostenrechnung gehabt.

Antwort:

Der jährliche Heizwärmebedarf hängt von den Witterungsbedingungen während des Jahrs ab. Es ist intuitiv verständlich, dass in einem milden Winter insgesamt weniger Heizenergie verbraucht wird als in einem harten. Rohrwärme leistet einen Beitrag zur Beheizung der Wohnung. Ich würde davon ausgehen, dass die Rohrwärmemenge (wohlgemerkt: -menge, nicht -anteil!) insbesondere bei hoher Vorlauftemperatur der Heizung auch über die Jahre deutlich weniger schwankt als der Gesamtverbrauch, da die Rohrlängen innerhalb der Wohnung konstant sind und die Temperaturdifferenz zwischen Rohr und Wohnung auch nahezu konstant bleibt. (Bei einer Vorlauftemperatur von beispielsweise 70°C spielt es keine große Rolle, ob in der Wohnung 20°C oder 21°C herrschen, die Temperaturdifferenz beträgt einmal 50°C, einmal 49°C.) Wenn nun ein Winter mild ist, reicht die Rohrwärme im Extremfall schon aus, um die Wohnung zu beheizen, die Heizkörper werden nicht aufgedreht. Der RohrwärmeANTEIL ist dann recht hoch, aber nur, weil der gemessene Verbrauch gering ist. In einem harten Winter werden die Heizkörper aufgedreht, und es kommt zu einem Sprung in den VerbrauchswärmeANTEILEN, weil nun höhere Werte gemessen werden. Die Berechnung dieser Größen wird in VDI 2077 Beiblatt beschrieben. Diese Richtlinie kann über den Beuth Verlag (www.beuth.de) bezogen oder in Richtlinienauslegestellen (www.vdi-richtlinien.de/auslegestellen) eingesehen werden.

Antwort:

Der einleitende Text zu Tabelle 2 ist zu beachten: "Werden die Anwendungsgrenzen nach Tabelle 2 für alle drei Kenngrößen erreicht, wird die Anwendung eines der in den folgenden Abschnitten beschriebenen Verfahrens besonders empfohlen."
Dies bedeutet: Erfüllung der Kriterien ist ein deutlicher Hinweis, dass in der Tat eine Rohrwärmeproblematik vorliegt. Die Anwendung eines Rohrwärmekorrekturverfahrens kann jedoch durchaus auch dann sinnvoll sein, wenn nicht alle drei Kriterien erfüllt sind.

Antwort:

Mehr zu heizen kann keinen "Ausgleich" schaffen, sondern führt nur zu einem Mehrverbrauch, der sich auch in der Heizkostenabrechnung niederschlägt. Wer, sei es aus Umweltbewusstsein oder Sparsamkeit, sei es wegen einer Vorliebe für kühlere Raumtemperaturen, sparsamer heizt, muss in jedem Fall erkennen, dass mehr zu heizen auch bedeutet mehr zu bezahlen.
Die Anwendung einer Rohrwärmekorrektur ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben, sondern liegt im Ermessen des Vermieters/Betreibers. Dieser wird dabei üblicherweise durch sein Ableseunternehmen beraten. Die Auswahl der Methode kann schon deswegen nicht in der Richtlinie vorgegeben werden, weil es von den örtlichen Gegebenheiten (Heizungsanlage, Rohrsystem) abhängt, welches Verfahren am am sinnvollsten ist.

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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