Direkt zum Inhalt

VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

Sie haben Fragen zur Richtlinienreihe VDI 2077? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Frage über unsere Internetseite zu stellen.

Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Ja, diese Möglichkeit ist gegeben. In Fällen wie dem genannten, in denen es nachvollziehbar zu verschiedenen Rohrwärmeeinträgen kommt, kann die Umlage statt nach der Wohnfläche z. B. nach in der Wohnung vorhandener Rohrlänge geschehen.

Antwort:

Heizkörper geben Wärme ab, weil sie von warmem Wasser durchströmt werden. Es muss also immer zwei Anschlüsse geben, nämlich den Vorlauf, durch den das Wasser in den Heizkörper fließt, und den Rücklauf, durch den es - etwas kälter als im Vorlauf - wieder herausfließt. Das sagt noch nichts über das Rohrsystem. Bei einer Einrohrheizung sind alle Heizkörper hintereinander und mit Vor- und Rücklauf an denselben Strang angeschlossen; das kältere Wasser aus dem Rücklauf des am weitesten stromauf liegenden Heizkörpers fließt mit in den Vorlauf des nächsten Heizkörpers usw. Je weiter stromab also ein Heizkörper an der Leitung hängt, desto kälter ist sein Vorlauf. Durch den sogenannten hydraulischen Abgleich versucht man das ein Stück weit zu beherrschen. Bei Zweirohrheizungen führen die Rücklaufanschlüsse der Heizkörper in eine Rücklaufleitung, und es steht - auch hier unter der Voraussetzung, dass ein guter hydraulischer Abgleich vorhanden ist - allen Heizkörpern dieselbe Vorlauftemperatur zur Verfügung. Noch besser sieht es bei einem Tichelmann-System aus: hier sorgt man dafür, dass der Heizkörper, der an dem kürzesten Stück Vorlaufleitung (gerechnet von der Stockwerksabzweigung) hängt, am längsten Stück Rücklaufleitung hängt. Auf diese Weise erledigt sich ein Teil des hydraulischen Abgleichs von selbst. (Dennoch muss auch bei diesen Systemen ein hydraulischer Abgleich nach VDI 2073 stattfinden.)

Antwort:

Nein, das können wir leider nicht leisten. Wenn Sie Zweifel an der Richtkeit der Abrechnung haben, ist Ihr erster Ansprechpartner Ihr Vermieter (oder dessen Vertreter, z. B. die Hausverwaltung). Erzielen Sie beide kein gemeinsames Verständnis darüber, was richtig ist, kann Ihnen z. B. ein Mieterverein bei der Überprüfung behilftlich sein.

Antwort:

Die Richtlinie VDI 2077 Beiblatt soll Kostenverzerrungen korrigieren helfen. Dabei geht es um ein ganz spezifisches Problem, nämlich das der Rohrwärmeabgabe. Idealerweise würde alle Wärme, die in eine Wohnung abgegeben wird, durch die Heizkostenverteiler (HKV) – am meisten verbreitet sind das altbekannte Verdunsterröhrchen und die elektronischen Geräte mit Fernablesung – gemessen. Tatsächlich wird jedoch auch am HKV vorbei Wärme in die Wohnung gelangen, z. B. durch ungedämmt verlegte Heizungsrohre. Diese Wärme trägt dann zur Beheizung der Wohnung bei, wird aber nicht gezählt.

Das ist so lange kein Problem, wie alle Nutzer in etwa dieselbe Menge Wärme auf diesem „Nebenweg“ geliefert bekommen (und die HKV-Messwerte für die gelieferte Wärme nicht zu genau sind; Verdunster haben einen „dicken Daumen“, aber elektronische Geräte sind ziemlich trennscharf).

Nun wurden im Zug der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden häufig zunächst die Gebäudehüllen besser gedämmt, die alte Anlagentechnik aber nicht verbessert. Das führt dazu, dass die Heizkörper weniger aufgedreht werden, also weniger gezählte Wärme abgenommen wird. Die Wärmelieferung über die Rohre bleibt aber in etwa gleich. Ihr Anteil an der in die Wohnung gelieferten Heizwärme wird also größer. Die verbrauchsabhängigen Heizkosten werden auf Basis der von den HKV gezählten Einheiten verteilt. Bis dahin immer noch kein Problem.

Aber Menschen haben unterschiedliche Komfortanforderungen: Nutzer KÜHL hat es gerne etwas kühler, Nutzer WARM fühlt sich nur wohl, wenn es recht warm ist. Im Extremfall ist es nun so, dass Nutzer KÜHL die Heizkörper gar nicht mehr aufdrehen muss, weil schon die Grundwärme seinen Bedarf deckt, während WARM – wenn auch weniger als früher – noch zusätzlich heizt. Damit hat KÜHL auf den HKV den Zählerwert "0" und würde auf der Heizkostenabrechnung bei den verbrauchsabhängigen Kosten 0 EUR zugewiesen bekommen. Nutzer WARM bekommt, weil ja auf seinen HKV eine Zahl größer 0 steht, die gesamte Wärme zugerechnet – auch die, die in der Wohnung von Nutzer KÜHL gelandet ist. Diese Kostenverschiebung wird mit der Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Beiblatt korrigiert.

Antwort:

Heizkosten zerfallen in einen verbrauchsunabhängigen und einen verbrauchsabhängigen Teil. Den verbrauchsunabhängigen Teil kann man sich näherungsweise als Kostenanteil für die Bereitstellung einer Heizung vorstellen, schlicht dafür, dass Ihnen als Nutzer die Möglichkeit gegeben wird, die Heizung aufzudrehen, wenn es kalt wird. Er fällt auch an, wenn von der Möglichkeit zu heizen, kein Gebrauch gemacht wird. Es spielt da auch keine Rolle, ob einzelne Räume keine Heizkörper haben. Diese Räume werden ja trotzdem mit beheizt.

Die Frage hat insofern nichts mit der Richtlinie VDI 2077 Beiblatt zu tun, bei der es um die Korrektur von Kostenverschiebungen durch Rohrwärmeabgabe geht.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

Teilen