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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Die Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Beiblatt ist gerade dann erforderlich, wenn die Rohrwärme signifikant zur Beheizung der Wohnung beiträgt, also genau dann, wenn der Rohrwärmeanteil ein bestimmtes Maß überschreitet.

Rohrwärme führt nicht grundsätzlich zu Kostenverschiebungen, sondern erst dann, wenn Nutzer unterschiedliches Heizverhalten an den Tag legen. Dass, wie Sie schreiben, der Nutzer einer innen liegenden Wohnung nach der Rohrwärmekorrektur höhere Heizkosten zugeordnet bekommt, der einer außen liegenden weniger, liegt schlicht daran, dass der "Vielheizer" (außen) rein aufgrund der Abrechnungsmodalitäten ohne Rohrwärmekorrektur einen größeren Teil der Rohrwärme zugeordnet bekommt, die der "Wenigheizer" (innen) geliefert bekommt.

„Aufgrund der Abrechnungsmodalitäten“ bedeutet: Die Heizkostenverteiler „sehen“ nur einen Teil der Wärme, nämlich den, der über die Heizkörper geliefert wird. Nach den Anzeigewerten wird aber alle Wärme verteilt, auch die, die über ungedämmt verlegte Rohre geliefert wird. Damit bekommt der, der viel heizt, auch viel Rohrwärme zugeordnet, obwohl er näherungsweise ebensoviel Rohrwärme geliefert bekommt hat wie jemand, der wenig heizt. Die Rohrwärmekorrektur hat zum Ziel, Wärme da in Rechnung zu stellen, wo sie genutzt wird. Diese verursachergerechte Zuordnung wird durch die Heizkostenverordnung gefordert.

Da Komfortanforderungen subjektiv sind, ist einerseits "übermäßiges" Heizen kaum definierbar, andererseits geht es auch nicht darum, das Mitbeheizen fremder Wohnungen zu korrigieren, sondern darum, Wärme nach Heizkostenverordnung jeweils der Wohnung zuzuordnen, in die sie gelangt. Die Rohrwärmekorrektur ordnet Ihnen nicht die Wärme zu, die durch die Decken und Wände in Ihre Wohnung fließt; dieser Beitrag dürfte nach meinem Gefühl aufgrund des geringen Temperaturgefälles zwischen Nachbarwohnung und Ihrer Wohnung (zumeist vermutlich nicht mehr als 3 °C) eher gering sein. „Umverteilt“ (gegenüber der Situation ohne Korrektur) wird hingegen die Wärme, welche von ungedämmt verlegten Heizungsrohren in Ihre Wohnung fließt. Hier haben wir ein hohes Temperaturgefälle (je nach Vorlauftemperatur der Heizung wahrscheinlich zwischen 30 °C und 70 °C). Die Heizungsrohre wirken sozusagen wie Heizkörper, nur dass keine Zähler daran angebracht sind.

Antwort:

Aufnahmen mit Wärmebildkameras zeigen deutlich, dass im Estrich verlegte Heizungsrohre sehr gut Wärme in die Wohnung hinein abgeben können. Insofern muss man davon ausgehen, dass eine Rohrwärmeproblematik nicht nur bei frei verlegten Heizungsrohren auftreten kann, sondern auch bei im Estrich oder in der Wand verlegten Rohren.

Antwort:

Ja, diese Möglichkeit ist gegeben. In Fällen wie dem genannten, in denen es nachvollziehbar zu verschiedenen Rohrwärmeeinträgen kommt, kann die Umlage statt nach der Wohnfläche z. B. nach in der Wohnung vorhandener Rohrlänge geschehen.

Antwort:

Heizkörper geben Wärme ab, weil sie von warmem Wasser durchströmt werden. Es muss also immer zwei Anschlüsse geben, nämlich den Vorlauf, durch den das Wasser in den Heizkörper fließt, und den Rücklauf, durch den es - etwas kälter als im Vorlauf - wieder herausfließt. Das sagt noch nichts über das Rohrsystem. Bei einer Einrohrheizung sind alle Heizkörper hintereinander und mit Vor- und Rücklauf an denselben Strang angeschlossen; das kältere Wasser aus dem Rücklauf des am weitesten stromauf liegenden Heizkörpers fließt mit in den Vorlauf des nächsten Heizkörpers usw. Je weiter stromab also ein Heizkörper an der Leitung hängt, desto kälter ist sein Vorlauf. Durch den sogenannten hydraulischen Abgleich versucht man das ein Stück weit zu beherrschen. Bei Zweirohrheizungen führen die Rücklaufanschlüsse der Heizkörper in eine Rücklaufleitung, und es steht - auch hier unter der Voraussetzung, dass ein guter hydraulischer Abgleich vorhanden ist - allen Heizkörpern dieselbe Vorlauftemperatur zur Verfügung. Noch besser sieht es bei einem Tichelmann-System aus: hier sorgt man dafür, dass der Heizkörper, der an dem kürzesten Stück Vorlaufleitung (gerechnet von der Stockwerksabzweigung) hängt, am längsten Stück Rücklaufleitung hängt. Auf diese Weise erledigt sich ein Teil des hydraulischen Abgleichs von selbst. (Dennoch muss auch bei diesen Systemen ein hydraulischer Abgleich nach VDI 2073 stattfinden.)

Antwort:

Nein, das können wir leider nicht leisten. Wenn Sie Zweifel an der Richtkeit der Abrechnung haben, ist Ihr erster Ansprechpartner Ihr Vermieter (oder dessen Vertreter, z. B. die Hausverwaltung). Erzielen Sie beide kein gemeinsames Verständnis darüber, was richtig ist, kann Ihnen z. B. ein Mieterverein bei der Überprüfung behilftlich sein.

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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