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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

Sie haben Fragen zur Richtlinienreihe VDI 2077? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Frage über unsere Internetseite zu stellen.

Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Diese Frage bezieht sich nicht auf die Richtlinienreihe VDI 2077 und hat keinen technischen Inhalt. Rechtliche Fragen können wir in diesem FAQ leider nicht beantworten.

Antwort:

Wir stellen mit VDI 2077 Werkzeuge zur Verfügung, mit denen eine korrekte Abrechnung möglich ist. Wir können Ihnen versichern, dass die Fachleute im zuständigen Richtlinienausschuss das Abrechnungsverfahren nicht unnötig kompliziert gestaltet haben, sondern so einfach wie möglich, aber dennoch mit Heizkostenverordnung und den anderen geltenden Regelwerken vereinbar. Die Richtlinie beschreibt im Übrigen auch, wo Zähler gesetzt werden sollten.

Antwort:

Eine Rohrwärmekorrektur kann vorgenommen werden, wenn aus den Abrechnungen erkennbar wird, dass Verteilungsungerechtigkeiten auftreten. D.h., die Werte zeigen auf, dass Nutzer Wärme bezahlen, die sie nicht selbst nutzen. Ob sich das für Sie persönlich kostenerhöhend oder kostensenkend auswirkt, kann man per Ferndiagnose nicht beantworten. Es kann unterschiedliche Gründe dafür geben, dass in einer Nutzeinheit die Heizung mehr oder weniger stark genutzt wird, mal technischer Natur, mal in individuellen Vorlieben begründet. Grundsätzlich tritt das Problem eher auf, wenn ein Gebäude wärmegedämmt wird, aber die heiztechnische Anlage nicht modernisiert wird.

Antwort:

Die Umlage hängt nicht von der Art des Kraftstoffs ab, ob nun Gas, Heizöl oder Rapsöl. Grundsätzlich müsste nach 2077 Blatt 3.1 der abrechnungsrelevante Brennstoffanteil ermittelt und auch nur der umgelegt werden.

Es kann natürlich Sonderfälle geben, z.B. wenn mit dem Strom, den das BHKW abwirft, innerhalb der Anlage verbraucht wird, z.B. für Kühlung oder Wärmepumpe.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass nach §11 HeizkostenV eine Anlage, die überwiegend mit BHKW beheizt wird, nicht nach Verbrauch abgerechnet werden muss, so dass auch Flächenumlage möglich ist. Ob es im Rahmen dieser Regelung eine belastbare Konfiguration gibt, bei der rechtlich einwandfrei alles umgelegt werden kann, z.B. per Mietvertrag, ist nicht auszuschließen.

Antwort:

Der Aspekt unterschiedlich langer Rohre in Dachgeschosswohnungen wurde bereits am 3.4.2015 gefragt und beantwortet. (Suchwort: "Stummel")

Zu juristischen Fragestellungen ("Müssen wir ... hinnehmen?") können und dürfen wir Sie nicht beraten.

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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