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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

Sie haben Fragen zur Richtlinienreihe VDI 2077? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Frage über unsere Internetseite zu stellen.

Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Die Frage gibt es in ähnlicher Form schon mehrfach im FAQ. Bitte benutzen Sie die Suchfunktion mit dem Suchwort "Rohrlänge".

Antwort:

Die Frage nach der Anwendbarkeit der Rohrwärmekorrektur ist eine TECHNISCHE und hat mit der Belegung nichts zu tun.

Unabhängig von Rohrwärmekorrektur oder nicht ist der Gebäudeeigentümer verantwortlich für die Heizkosten der leerstehenden Wohnungen. D. h. er zahlt er zahlt zumindest für die Grundkosten der nicht vermieteten Wohnungen. Soweit eine Grundbeheizung der leerstehenden Wohnungen erforderlich ist (Vermeidung von Bauschäden etc.), sind die anfallenden Verbrauchskosten in jedem Fall durch den Gebäudeeigentümer zu tragen, entsprechend bei Rohrwärme auch die Verbrauchskosten aufgrund der Rohrwärme in diesen Wohnungen. Die Anwendung von VDI 2077 führt bei Leerstand zu einer Entlastung der vermieteten Wohnungen, da so auch die leerstehenden Wohnungen mit Verbrauchskosten belastet werden.
Sie bekommen die Rohrwärmeeinheiten also nicht zugerechnet, weil Wohnungen leer stehen, sondern - nun ja - weil es Rohrwärme im Gebäude gibt.
Wenn Sie Ihrem Vermieter und sich etwas Gutes tun möchten, weisen Sie ihn gerne auch mal darauf hin, dass in den leer stehenden Wohnungen auch auf die Trinkwasserhygiene (siehe www.vdi.de/6023) zu achten ist. Bei fast 80 % Leerstand ist nämlich ohne weitere Maßnahmen Grund zur Besorgnis gegeben, dass die Trinkwasser-Installation durch mangelnden Wasseraustausch verkeimt. Das kann zu gesundheitlichen Problemen führen, aber auch zu Kosten für eine Gefährdungsanalyse und Sanierung.

Antwort:

Die Abrechnung von solarthermischen Anlagen wird in VDI 2077 Blatt 3.3 beschrieben. Die Richtlinie können Sie in einer öffentlichen Auslegestelle (https://www.vdi.de/technik/richtlinien/auslegestellen/) einsehen oder beim Beuth Verlag (www.beuth.de) erwerben. Wir können Ihnen leider keine Auszüge kostenfrei zur Verfügung stellen.

Antwort:

Haben Sie die Richtlinie vorliegen und ist die Aussage darin unklar?
Falls ja, bitten wir um einen konkreten Hinweis, wo Sie Interpretationshilfe benötigen. Wir möchten jedoch nicht in diesem FAQ Informationen aus der Richtlinie wiederholen, da die auszugsweise Veröffentlichung häufig zu Fehlinterpretationen führt.

Antwort:

Unterschiedliche Vorlauftemperaturen entlang eines Einrohrstrangs werden bei der Korrektur mit dem Bilanzverfahren nicht berücksichtigt. Beim Einsatz des sogenannten messtechnischen Verfahrens erfolgt eine implizite Berücksichtigung durch den Zählwert des am Strang installierten Heizkostenverteilers.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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