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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Unterschiedliche Vorlauftemperaturen entlang eines Einrohrstrangs werden bei der Korrektur mit dem Bilanzverfahren nicht berücksichtigt. Beim Einsatz des sogenannten messtechnischen Verfahrens erfolgt eine implizite Berücksichtigung durch den Zählwert des am Strang installierten Heizkostenverteilers.

Antwort:

Die Richtlinie wurde im Oktober 2018 durch ihre überarbeitete Fassung ersetzt, die unter der Nummer VDI 2077 Blatt 3.5 verfügbar ist. VDI-Richtlinien sind über VDI-Richtlinien-Auslegestellen oder durch Kauf beim Beuth Verlag (www.beuth.de) allgemein verfügbar. Ein direkter Bezug über den VDI ist nicht möglich.

Antwort:

Machbar ist vieles. Es ist durchaus möglich, die Dämmung zu berücksichtigen, wo vorhanden. Nur dann, wenn man keinen Unterschied macht, stimmt Ihr Vergleich.

Antwort:

Danke für den Hinweis. Hier scheint es ein Synchronisierungsproblem bei unserer Datenbank zu geben. Der Wert ist richtig im Datensatz der Richtlinie vermerkt, aber offenbar nicht auf unseren Webseiten angekommen. Wir werden das so schnell wie geht korrigieren.

Antwort:

Bitte um Nachsicht: Das Korrekturverfahren in einem FAQ zu erklären ist nicht möglich. Die Heizkostenabrechnung soll so beschaffen sein, dass Sie als Abrechnungsempfänger sie nachvollziehen können. Wenn das nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter oder Verwalter als Ihren Vertragspartner. Ggf. wird er unterstützend seinen Abrechnungsdienstleister hinzuziehen.

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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