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VDI 2168 Aufzüge - Qualifizierung von Personal

Für die Aufzugsbranche gibt es weder ein Berufsbild noch ein technisch-wissenschaftliches Studium. Die in der Aufzugsbranche berufstätigen Personen haben in der Regel ihre Ausbildung in anderen Berufsbereichen gemacht und durch Erfahrung fachspezifisch vertieft.

In der Praxis werden hohe fachspezifische Kenntnisse gefordert, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, die nachzuweisen sind.

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert für die Prüfung von Aufzügen Personen und Organisationen mit speziellen Kenntnissen. Dies gilt auch für Personen, die Prüfungen von Produkten und Dienstleistungen in diesem Bereich durchführen (Planung, Konstruktion, Herstellung, Montage, Instandhaltung). Die durchzuführenden Maßnahmen erfordern eine gezielte Fortbildung des damit betrauten Personals. Die hier vorgelegte Richtlinie dient der Qualitätssicherung dieser Maßnahmen, indem

  • Anforderungen an die mit diesen Fortbildungen betrauten Referenten gestellt,
  • Schulungsinhalte dargelegt, 
  • Rahmenbedingungen für den Ablauf der Fortbildungen vorgegeben und
  • Prüfungsbedingungen für die Abschlussprüfung festgelegt werden.

Mit der Richtlinie VDI 2168 wird eine neutrale Selbstverpflichtung der Branche formuliert.

Schulungen nach VDI 2168

Mit der Erstellung dieser Richtlinie wurden die Inhalte und Abläufe der Schulung aller mit Planung, Bau und Betrieb von Aufzugsanlagen betrauten Personen definiert. Der VDI-Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung bietet natürlichen und juristischen Personen eine Schulungspartnerschaft mit Qualitätssicherung an. 

Schulungsinstitute, die die VDI-Urkunde aushändigen, unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle und werden ständig über aktuelle Neuerungen informiert. So organisiert die VDI-GBG z.B. einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen den Schulungspartnern und den Richtlinienausschüssen.

Die Qualifizierung nach dieser Richtlinie ist freiwillig, leistet jedoch einen entscheidenden Beitrag zur Rechtssicherheit und zur Qualitätssicherung. Durch VDI-Schulungspartner qualifiziertes Personal hebt sich fachlich vom Wettbewerb ab. Wenn die Lehrinhalte gemäß der Richtlinie vermittelt wurden, besteht bei einem Rechtsstreit die Sicherheit qualifiziertes Personal eingestellt zu haben, da der Lehrplan durch die offene Erstellung als VDI-Richtlinie anerkannt ist.

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2168

Sie haben Fragen zur Richtlinienreihe VDI 2168? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Frage über unsere Internetseite zu stellen.

Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Manuela Schuhmann
Ihre Ansprechpartnerin zu Richtlinien-Schulungen

Manuela Schuhmann

Ihr Ansprechpartner zur VDI 2168

Dr.-Ing. Uwe Delfs

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