VDI 6000 Sanitärtechnik - Ausstattung von und mit Sanitärräumen
Die Richtlinienreihe VDI 6000 gibt Hinweise zur Ausstattung von Gebäuden mit Sanitärräumen und zur Ausstattung der Sanitärräume selbst. In den einzelnen Blättern der Reihe werden Sanitärräume für unterschiedliche Nutzungszwecke behandelt:
- Wohnungen
- Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
- Versammlungsstätten und Versammlungsräume
- Hotelzimmer
- Seniorenwohnungen, Seniorenheime
- Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen
- Vorgefertigte Sanitär-Bauelemente (Fertigsanitärräume, Installationssysteme)
Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 6000
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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.
Antwort:
DIN 18040, die aktuelle Norm für Barrierefreiheit fordert: Zur Verkehrssicherheit, auch für großwüchsige Menschen, darf die nutzbare Höhe über Verkehrsflächen 220 cm nicht unterschreiten, ausgenommen sind Türen, Durchgänge und lichte Treppendurchgangshöhen.
Über Raumhöhen in Sanitärräumen werden keine weiteren Aussagen gemacht. Wir haben in den Richtlinien häufig 2,50 m Raumhöhe empfohlen.
Antwort:
(Geringe) Abweichungen im Bestand sind aufgrund baulicher Gegebenheiten mitunter nicht vermeidbar, siehe dazu auch Entwurf VDI 6000 Blatt 1, Ausgabe 2018-09, Abschnitt 7. Entscheidend ist letztendlich, ob das fertige Produkt die Schutzziele erfüllt und gebrauchstauglich ist. Sinnvollerweise sollte der Auftraggeber auf Abweichungen (in Textform, damit Sie den Hinweis dokumentieren können) hingewiesen werden.
Das gilt für beide Fragen, wobei die Abweichung in der Tiefe der WC-Keramik unseres Erachtens eher nicht als "gering" zu werten ist. Hier wäre das kleinere Übel abzuwägen: ca. 10 cm Verlust an freiem Raum vor dem WC gegenüber möglichen Einschränkungen in der Nutzung des barrierefreien WC durch mobilitätseingeschränkte Personen. Auch hier empfiehlt es sich, mit dem Auftraggeber einen Konsens über die letztendlich zu wählende Lösung zu suchen und diesen zu dokumentieren.
Antwort:
Der Ersatz eines Urinals durch eine WC-Kabine ist aus den genannten Gründen möglich, wenn die Gesamtzahl der Objekte die Mindestanforderung erfüllt.
Antwort:
Bei Sanitärräumen, die gleichzeitig von mehreren Personen genutzt werden können, dürfen sich Verkehrs- und Bewegungsflächen nicht überschneiden. D. h., es muss vor der Waschrinne die Tiefe der Bewegungsfläche vorhanden sein und die Verkehrsfläche darf an diese anschließen. Die Mindestbreite beträgt daher Tiefe der Bewegungsfläche plus Breite der Verkehrsfläche. Die Türen dürfen auch nicht in die Bewegungsfläche der Waschrinne aufschlagen.
Schutzziel bei der Festlegung der Kabinentiefe ist die Einhaltung der Bewegungsfläche einerseits und andererseits die Möglichkeit, hilflose Personen aus der WC-Kabine retten zu können. Daher gilt die Tiefe ab Vorwand.
Antwort:
Üblich sind Montagehöhen von 40 bis 44 cm Oberkante Keramik.
Ja, es stimmt natürlich, dass eine Toilette auch für Kinder benutzbar sein muss. Gleichermaßen gilt aber, dass sie auch für ältere Personen und für mobilitätseingeschränkte Personen jeden Alters benutzbar sein muss, und die können von einer Toilette in kindertauglicher Höhe ggf. nicht mehr ohne Hilfe aufstehen. Die genannte übliche Montagehöhe ist daher ein Kompromiss. Kindern fällt es leichter und ist deutlich weniger unfallträchtig, wenn sie zur Verrichtung des Geschäfts auf eine geeignete (umfall- und rutschisichere) kleine Fußbank steigen, als es bei eingeschränkter Mobilität ist, von einem niedrigen Sitz aufzustehen. Der Königsweg, um beides sicherzustellen, ist nicht ganz billig: Ähnlich wie bei Schreibtischen gibt es höhenverstellbare WCs. Da drückt dann das Kind die Taste 1, und der Sitz fährt auf "seine" Höhe, die Eltern Taste 2 und Oma und Opa drücken Taste 3, und jeder kommt in den Genuss optimaler Sitzhöhe. Das ist aber eine Sonderausstattung, die man vorher vereinbaren muss.
Die vorhandene Höhe von 50 cm MIT Sitz scheint recht gut der im aktuellen Entwurf VDI 6000 Blatt 1 genannten üblichen höhe von 40 bis 44 cm OHNE Sitz zu entsprechen; es ist also aufgrund dieser Angabe kein Regelverstoß erkennbar.
Zur rechtlichen Frage "Kann er ...?" darf Sie der VDI nicht beraten. Die Spezifika regeln Sie also bitte mit einem Rechtsanwalt, falls Sie diesen Weg beschreiten wollen. Wir können Sie an dieser Stelle nur allgemein darauf hinweisen, dass der Installateur nur für Dinge haften kann, die man ihm vorher gesagt hat (Wurde er beauftragt, für die spezielle Wohnung eine spezielle Montagehöhe vorzusehen?), oder die von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweichen (Ist hier wohl nicht der Fall, wie oben erläutert.)
Antwort:
Es gibt einerseits immer nur ganze WCs, andererseits ist der angesetzte Anteil von 1 % von Menschen mit Einschränkungen sehr gering. Dadurch kommt es an den Grenzen notwendigerweise zu solchen absurd erscheinenden Sprüngen. Die in der VDI 6000 genannten Zahlenwerte sind Empfehlungen, die nach Ansicht der einschlägig tätigen Fachleute zu einer akzeptablen Lösung führen. Sie dürfen davon abweichen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie auch mit geringeren Werten eine akzeptable Lösung bieten können.
Zum Begriff "barrierefrei": Dieser Begriff umfasst deutlich mehr als nur Mobilitätseinschränkungen. Barrierefreiheit beinhaltet u. W. immer Rollstuhleignung, jedoch auch weitere Aspekte, die Personen mit anderen Einschränkungen helfen, im Kontext von Sanitärtechnik siehe dazu auch VDI 6008 Blatt 2.
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Manuela Schuhmann
