Direkt zum Inhalt

VDI 6000 Sanitärtechnik - Ausstattung von und mit Sanitärräumen

Die Richtlinienreihe VDI 6000 gibt Hinweise zur Ausstattung von Gebäuden mit Sanitärräumen und zur Ausstattung der Sanitärräume selbst. In den einzelnen Blättern der Reihe werden Sanitärräume für unterschiedliche Nutzungszwecke behandelt:

  • Wohnungen
  • Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
  • Versammlungsstätten und Versammlungsräume
  • Hotelzimmer
  • Seniorenwohnungen, Seniorenheime
  • Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen
  • Vorgefertigte Sanitär-Bauelemente (Fertigsanitärräume, Installationssysteme)

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 6000

Sie haben Fragen zur Richtlinienreihe VDI 6000? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Frage über unsere Internetseite zu stellen.

Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Es gibt einerseits immer nur ganze WCs, andererseits ist der angesetzte Anteil von 1 % von Menschen mit Einschränkungen sehr gering. Dadurch kommt es an den Grenzen notwendigerweise zu solchen absurd erscheinenden Sprüngen. Die in der VDI 6000 genannten Zahlenwerte sind Empfehlungen, die nach Ansicht der einschlägig tätigen Fachleute zu einer akzeptablen Lösung führen. Sie dürfen davon abweichen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie auch mit geringeren Werten eine akzeptable Lösung bieten können.
Zum Begriff "barrierefrei": Dieser Begriff umfasst deutlich mehr als nur Mobilitätseinschränkungen. Barrierefreiheit beinhaltet u. W. immer Rollstuhleignung, jedoch auch weitere Aspekte, die Personen mit anderen Einschränkungen helfen, im Kontext von Sanitärtechnik siehe dazu auch VDI 6008 Blatt 2.

Antwort:

Wenn Sie durch die 1,5 cm Abweichung keine Einschränkungen in der bestimmungsgemäßen Nutzung oder im Komfort haben, ist es unwahrscheinlich, dass man das als zu behebenden Mangel bewerten würde.

Antwort:

Die Frage ist sinngleich mit der Frage vom 15.7.2020, die allerdings nur von > 1500 und < 2000 Plätzen sprach. Wir können Ihnen i. W. keine anderen Antwort geben als die dortige: VDI-Richtlinien sind keine Gesetze. Sie DÜRFEN also immer abweichen, wenn es gute Gründe gibt. Um Mängelrügen durch den Auftraggeber zu vermeiden, sollten Sie ihm Ihren Vorschlag und seine Gründe unterbreiten. Stimmt er zu, kann er Ihnen kaum später eine Abweichung von der geschuldeten Art und Güte vorwerfen.

Antwort:

Letztendlich ist die VDI 6000 Blatt 3, wie alle VDI-Richtlinien, eine privatrechtliche EMPFEHLUNG. Will sagen: Wir schlagen Ihnen das vor, von dem die Fachleute sagen "Wir sind überzeugt, dass das funktioniert, weil es gut erprobt ist." Fachleute, Empfänger dieser Empfehlung, können aufgrund eigener Überlegungen zu dem Schluss kommen, dass eine abweichende Lösung das Ziel auch erreicht. Das dürfen sie immer. Es ist nur so, dass dann, wenn man die VDI-Richtlinie (oder andere allgemein anerkannte Regel der Technik) einhält, unterstellt wird, dass das Werk den Anforderungen entspricht. Wenn man abweicht, muss man selber nachweisen, dass die eigene Lösung auch gut war. Letztendlich zählt nur, dass das Werk den Anforderungen des Auftraggebers entspricht (z. B. hinsichtlich der Wartezeit vor dem WC) und der Auftraggeber zufrieden ist.

Antwort:

VDI 6008 Blatt 2 stellt fest, dass i. S. der Barrierefreiheit eine Dusche in jedem Fall vorzuziehen ist, da Wannen häufig nur mit Hilfe nutzbar sind. Zusätzlich müssen bestimmte Sicherheitsmerkmale (u. a. rutschhemmender Boden, Griffe, Notruf) erfüllt sein. Die Wanne sollte nicht zu lang sein, damit man sich mit den Füßen abstützen kann. Der Komfort wird u. a. von der Wassertiefe bestimmt. Sie ergibt sich aus der Höhe der Wanne abzüglich etwa 10 cm wegen des Überlaufs. Eine komfortable Wasserhöhe ist 40 cm, wenn die Rückenneigung 45 Grad beträgt.

Antwort:

Der Pausen-WC-Raum (so die aktuelle Benennung) ist ein WC-Raum im Bereich des Pausenhofs, Foyers oder Treppenraums. Den Daneben wird es nach aktuellem Stand der Beratungen im Ausschuss künftig die Begriffe "Etagen-WC-Raum" (den Unterrichtsräumen auf einer Etage zugeordneter WC-Raum) und "Klassen-WC-Raum" (einem oder mehreren Klassenräumen zugeordneter WC-Raum) geben. Der letztgenannte WC-Raum wäre wohl das, was Sie mit "Stunden-Toilettenraum" bezeichnen.
Abstände werden nirgends genannt. Es liegt jedoch nahe, die Etagen-WCs innerhalb desselben Maximalabstands vorzusehen, den auch die ArbStättV vorsieht, speziell dann, wenn es keine Klassen-WCs geben sollte.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 6000

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

Teilen