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Luftqualität

Der Stickstoffdioxid-Rückgang setzt sich fort

Bild: Pixel B/Shutterstock.com

Gute Nachrichten in Sachen Luftqualität hat vor kurzem das Umweltbundesamt verbreitet: Die Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ Luft an den verkehrsnahen Messstationen gehen zurück.

Diese erfreuliche Entwicklung lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen: Zum einen spielen lokale Maßnahmen wie beispielsweise Tempolimits, Fahrverbote oder der Einsatz schadstoffärmerer Busse, nationale Maßnahmen wie Softwareupdates oder die kontinuierlich stattfindende Erneuerung von Fahrzeugflotten eine wesentliche Rolle. Zum anderen sind es selbstverständlich auch meteorologische Einflüsse, die die Ausbreitung von Luftschadstoffen maßgeblich beeinflussen können.

Die gemeinsame Kommission des Vereins Deutscher Ingenieure e. V. (VDI) und des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) „Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss“ ist das Netzwerk in Deutschland zum Thema Luftreinhaltung. 1.200 Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung erarbeiten in über 170 Arbeitsgruppen VDI-Richtlinien und DIN-Normen zu allen Fragen im Bereich der Reinhaltung der Luft.

Die technischen Regeln der KRdL konkretisieren die Anforderungen der Umweltgesetzgebung im nationalen wie im europäischen Rahmen. Sie sind verbindlicher, weil sie in die nationale Gesetzgebung zur Luftreinhaltung einbezogen werden. Mit ihrer Standardisierungsarbeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene entlastet die KRdL den Staat und damit das Umweltministerium, das Umweltbundesamt sowie die Europäische Kommission. Der VDI arbeitet inzwischen seit mehr als 60 Jahren mit den staatlichen Institutionen zusammen.

Die Belastung mit Stickstoffdioxid geht deutschlandweit weiter zurück

Wurde der Grenzwert an Stickstoffdioxid 2018 noch an 42 Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten, so ist dies 2019 noch an rund 20 Prozent der Stationen der Fall. Insgesamt also geht die Belastung mit Stickstoffdioxid deutschlandweit weiter zurück – soweit das Ergebnis der vorläufigen Auswertung der Messdaten der Länder und des UBA. Hierbei wurden überwiegend nur die etwa 400 automatisch messenden Stationen berücksichtigt. Die Daten von circa 130 der 140 in Laboren analysierten Passivsammlern liegen erst im Mai vor. Beim Feinstaub gab es 2019 erstmals keine Überschreitungen des derzeit geltenden Grenzwertes.

Trotz der eingangs genannten Erfolge liegen immer noch etliche deutsche Städte wie Stuttgart (Am Neckartor), München (Landshuter Allee) oder Kiel (Theodor-Heuss Ring) über dem NO2-Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit, der seit zehn Jahren einzuhalten ist. Über die in der Umsetzung befindlichen und beispielhaft oben genannten Bausteine für sauberere Luft in den Städten gilt es daher mehr zu tun. Mobilitätsmanagement kann helfen, diese Lücken zu schließen. Gefragt sind also adäquate Mobilitätskonzepte, die mit unterschiedlichen, aber abgestimmten Maßnahmen ein effizientes und ressourcenschonendes Mobilitätsverhalten herbeiführen.

„Mobilitätsmanagement ist ein sehr effizienter Impulsgeber für innovative Wege hin zu einer neuen umweltgerechten, urbanen Verkehrsgestaltung“, sagt Dr. Rudolf Neuroth, Geschäftsführer der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft. Dabei beinhalte Mobilitätsmanagement nicht nur, den Aspekt von lokalen Verkehrsangeboten zu fördern, also den Verkehr auf Bus und Bahn zu verlagern beziehungsweise den Pkw-Verkehr zu optimieren. Es kommt darüber hinaus auch auf den Einsatz von Mobilitätsmanagern, die Optimierung der Unternehmensflotte oder ein mehr an Kommunikation an, beispielsweise auf Fachtagen.

„Während Mobilitätsmanagement in Deutschland punktuell umgesetzt wird, gestaltet sich in einigen europäischen Ländern die Verbreitung des Mobilitätsmanagements dynamischer, wobei dort die Politik eine aktive Rolle übernimmt. Es sollte daher auch national die Mobilitätsberatung den Stellenwert erhalten, wie sie heute zum Beispiel dem Aspekt der Energieberatung zukommt.“, so Neuroth.

VDI-Richtlinie zum betrieblichen Mobilitätsmanagement

In der KRdL erarbeitet ein Expertenkreis die VDI-MT 5110 zum betrieblichen Mobilitätsmanagement. Die Richtlinie dient der Qualitätssicherung von Mobilitätsberatung und gibt konkrete Empfehlungen zum Mobilitätsmanagement. VDI-MT 5110 Blatt 1 von April 2019 beschreibt die Anforderungen und Qualitätsmerkmale für die Auswahl der Berater*innen, um privaten Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen den Zugang zum Themenfeld Mobilitätsmanagement zu erleichtern.

Die Richtlinie legt fest, welche Kriterien bei der Auswahl von Mobilitätsberater*innen zu berücksichtigen sind. Dabei kommt es vor allem darauf an, die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der betrieblichen Mobilitätsberatung und des betrieblichen Mobilitätsmanagements klar voneinander abzugrenzen. Aus diesem Grund unterscheidet die VDI-Richtlinie zwischen externen Beratern und internen Managern, Koordinatoren und Beauftragten.

Der Standard dient in erster Linie zur Qualitätssicherung einer externen Mobilitätsberatung, gibt aber auch wichtige Hinweise und Empfehlungen, die das interne Mobilitätsmanagement verbessern helfen. Im Frühjahr 2019 starteten die Arbeiten an der VDI-MT 5110 Blatt 2, in der es insbesondere darum geht, die einzelnen Maßnahmenschritte des Mobilitätsmanagements darzustellen. VDI-MT 5110 Blatt 2 stellt also praktisch den Maßnahmenbaukasten für das Mobilitätsmanagement dar, aus dem Mobilitätsberater*innen die erforderlichen Prozessschritte und deren Umsetzung auswählen können.

Die Auswahl und Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen, sodass sie zueinander passen und zielführend sind, erfordert fundiertes fachliches Know-how und einen soliden Erfahrungshintergrund. Je mehr dieses Thema an Breite in Unternehmen und Institutionen gewinnt, umso mehr können qualifizierte innerbetriebliche Fachkräfte diese Aufgabe übernehmen. Dies gelingt bereits in manchen europäischen Nachbarländern. Eine zentrale Voraussetzung ist zudem, dass Unternehmen und Institutionen Verantwortung für den von ihnen erzeugten Verkehr übernehmen. Nur dann gelingt es, den hohen Mobilitätsanspruch unserer Gesellschaft mit einer hohen Mobilitätsqualität in Einklang zu bringen. Diese beinhaltet neben Lärmminderung auch das Ziel, nämlich die Luftqualität weiter zu verbessern.

Autor: Frank Magdans

Fachlicher Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Jochen Theloke
Geschäftsführer der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss
E-Mail-Adresse: theloke@vdi.de

 

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