Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe in der EU
Die EU-Ratspräsidentschaft und die Vertreter des Europäischen Parlaments erzielten am 20. Februar 2024 eine vorläufige Einigung über einen Vorschlag zur Festlegung von EU-Luftqualitätsnormen. Das Ziel der EU: die „Null-Schadstoff-Strategie“ bis 2050.
Trotz erheblicher Verbesserungen der Luftqualität in der EU in den letzten drei Jahrzehnten ist die Luftverschmutzung nach wie vor ein Umweltrisiko und Ursache für eine hohe Krankheitslast in der Bevölkerung. Verschmutze Luft kann negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, wie z.B. Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs. Nach Schätzungen entstehen dadurch jedes Jahr in der EU gesundheitsbezogene Kosten in Höhe mehrerer hundert Milliarden Euro. Luftverschmutzung schädigt aber auch unsere Umwelt und Ökosysteme und hat negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt.
Bereits im Oktober 2022 hatte die EU-Kommission einen neuen Entwurf zu einer Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie vorgelegt. In diesem hat sie u.a. schärfere Grenzwerte zahlreicher Luftschadstoffe vorgeschlagen, die sich den 2021 veröffentlichten Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) annähern. Der Entwurf wurde bis zuletzt im Europaparlament und im Europäischen Rat diskutiert.
Was beinhaltet nun die vorläufige Einigung auf eine neue EU-Luftqualitätsrichtlinie?
Mit den neuen Vorschriften einigten sich die Mitgesetzgeber darauf, für das Jahr 2030 schärfere EU-Luftqualitätsstandards in Form von Grenz- und Zielwerten festzulegen. Vor allem die Jahresgrenzwerte für die Schadstoffe mit den nachweislich größten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (PM2,5 und NO2) sollen von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ (PM2,5) bzw. von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ (NO2) erheblich abgesenkt werden.
Auch die Bestimmungen zur Überwachung der Luftqualität werden verschärft. Sie sollen dabei unterstützen, Maßnahmen in den verschiedenen Bereichen (z.B. im Verkehrssektor) gezielter umzusetzen. Bei Nichteinhaltung drohen zudem schärfere Sanktionen.
Die vorläufige Einigung stärkt auch den Anspruch von Bürgerinnen und Bürgern auf Entschädigung, wenn ihre Gesundheit infolge eines Verstoßes gegen die nationalen Vorschriften geschädigt wurde.
Die Einhaltung der schärferen Grenzwerte stellt eine große Herausforderung für die europäische Industrie und Wirtschaft dar. „Die Produktionskosten werden erhöht und es wird wahrscheinlich zu einem Verlust von Arbeitsplätzen führen. Auch auf die Bürger der EU werden zusätzliche Kosten und Belastungen zukommen“ ist sich Dr. Jörg Hellhammer, Vorsitzender der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL), sicher und führt weiter aus „ob dieser Schritt für saubere Luft auch ohne größere Einbußen für unseren Lebensstandard stattfinden wird, ist die dringendste Frage an die Politik und ob die Bürger diesen Weg mitgehen“.
Daher sieht die vorläufige Vereinbarung vor, dass die Mitgliedstaaten bis zum 31. Januar 2029 unter ausgewählten, strengen Bedingungen eine Verschiebung der Frist für die Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte beantragen können.
Die EU hat sich selbst auch Aufgaben gestellt: Die Europäische Kommission wird bis 2030 und danach alle fünf Jahre die Luftqualitätsnormen überprüfen, um diese vor dem Hintergrund der WHO-Leitlinien, neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie gesellschaftlicher und technologischer Entwicklungen neu zu bewerten und ggf. anzupassen.
„Mit der nun getroffenen Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt in Richtung sauberer Luft im Rahmen des europäischen Green Deals gemacht worden“ bestätigt Frau Prof. Isabelle Franzen-Reuter, stellvertretende Vorsitzende der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL), die Einigung in der EU, „aus Sicht des Gesundheitsschutzes sollten jedoch die Bestrebungen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung weiter intensiviert werden, um künftig auch die von der WHO empfohlenen Richtwerte einzuhalten.“
Fachliche Ansprechpartnerin:
Dr. Anke Niebaum
Fachbereichskoordinatorin | Fachbereich III Umweltqualität
VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft - Normenausschuss
E-Mail: niebaum@vdi.de