VDI-Richtlinien: Standards setzen – auf dem aktuellen Stand der Technik
Der VDI e.V. unterstützt mit seinem VDI-Richtlinienwerk alle die, die in ihrer täglichen Arbeit vor technische Herausforderungen gestellt werden. Dafür gibt er als einer der wichtigsten Regelsetzer pro Jahr bis zu 250 VDI-Richtlinien heraus. Das sind richtungsweisende und praxisorientierte technische Regelwerke, die Qualitätsstandards in vielen ausführenden Gewerken und allen möglichen Industriebereichen setzen. Sie bilden den aktuellen Stand der Technik ab – kompetent aufbereitet von Fachleuten für Fachleute.
Mehr als 2.200 gültige VDI-Richtlinien lassen sich derzeit in der VDI-Richtlinien-Datenbank recherchieren. Neben den ausführlichen Informationen zu den Richtlinien gibt es dort auch Daten zu geplanten und überprüften VDI-Richtlinien sowie zu Zurückziehungen und Zurückziehungsankündigungen.
VDI-Richtlinien liefern Prozess- und Problemlösungen
Jedes Jahr publiziert der VDI e.V. zwischen 200 und 250 neue oder überarbeitete Richtlinien. Die meisten erscheinen in deutscher und englischer Sprache. Ihr Ziel: technische Prozess- und Problemlösungen zu liefern, die einfach und schnell umzusetzen sind. Sie sind extrem praxisorientiert aufgebaut, bieten praktische Checklisten und nützliche Tabellen. Die VDI-Richtlinien werden von Ingenieur*innen für Ingenieur*innen erarbeitet. Rund 10.000 ehrenamtliche Expert*innen aus Wissenschaft, Industrie und öffentlicher Verwaltung sind daran beteiligt. In mehr als 600 Gremien, die in den VDI-Fachgesellschaften koordiniert werden, setzen sie Standards. Damit ist der VDI einer der wichtigsten Regelsetzer Deutschlands.
Rückmeldungen aus der Fachwelt erwünscht
Die VDI-Richtlinien entstehen in einem mehrjährigen und interaktiven Prozess. Die Fachbeiräte der 50 VDI-Fachbereiche legen die Themen fest. Etwa zwei bis drei Jahre arbeiten die Expert*innen an dem Entwurf für eine Richtlinie. Auf regelmäßigen Treffen tauschen sich die Fachleute aus. Ist der Entwurf verabschiedet, wird er veröffentlicht. In einem öffentlichen Einspruchsverfahren können Kritik und Änderungsvorschläge aus der Fachwelt eingereicht werden.
Zwei neue Formate seit 2018
Seit 2018 gibt es beim VDI zwei neue Regelsetzungsformate: Die VDI-Richtlinien Mensch und Technik (VDI-MT) sowie die VDI-Expertenempfehlungen (VDI-EE). Beide dienen dem gesellschaftlichen Dialog über Chancen und Risiken technologischer Entwicklungen. VDI-MT dienen der Standardisierung von Inhalten, die zusätzlich zum Technikbezug erhebliche gesellschaftliche Relevanz haben. Sie haben den Anspruch, allgemein anerkannte Regeln mit wenig Technikbezug zu sein oder zu werden. Standardisiert werden beispielsweise Anforderungen an die Qualifikation von Personen beim Umgang mit Technik oder das Vorgehen in managementspezifischen Fragen. In der VDI-MT steht somit auch der Faktor Mensch im jeweiligen Technikbereich im Fokus.
Bei der Erstellung werden alle interessierten Kreise aus Wissenschaft, Industrie und öffentlicher Verwaltung einbezogen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eines öffentlichen Einspruchsverfahrens. Das gewährleistet die Neutralität und Unabhängigkeit des VDI e.V.
Die VDI-Expertenempfehlungen sind eine Art Vorstufe der VDI-Richtlinien. Sie haben nicht den Anspruch, eine allgemein anerkannte Regel der Technik zu sein oder zu werden. Vielmehr stellen sie Empfehlungen dar und kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn ein Thema besonders schnell bearbeitet werden muss. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, zeitnah zu reagieren und mit der Fachöffentlichkeit ins Gespräch zu kommen.
VDI-Richtlinien-Datenbank
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P 2025-02
VDI 2077 Blatt 1
Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung; Grundlagen
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2023-08
VDI 2077 Blatt 2
Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wasserversorgungsanlagen
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P 2025-10
VDI 2077 Blatt 3.1
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung; Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen
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2012-11
VDI 2077 Blatt 3.1
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen
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2013-10
VDI 2077 Blatt 3.1 Berichtigung 1
Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen - Berichtigung zur Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.1:2012-11
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P 2025-10
VDI 2077 Blatt 3.2
Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung; Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen; Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen
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2013-06
VDI 2077 Blatt 3.2
Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen
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2016-08
VDI 2077 Blatt 3.3
Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung bei Solaranlagen
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2016-11
VDI 2077 Blatt 3.3 Berichtigung
Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung bei Solaranlagen - Berichtigung zur Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.3:2016-08
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E 2024-10
VDI 2077 Blatt 3.4
Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung - Wärmeversorgungs- und Trinkwassererwärmungsanlagen - Kostenaufteilung bei Wärmepumpen und multienergetischen/multivalenten Anlagen
- E Entwurf
- Ü Überprüft und bestätigt
- ZA Zurückziehung angekündigt
- Zurückgezogen
- P Projekt
- 1
- 2
Unsere rund 2.200 VDI-Richtlinien bilden ein umfangreiches technisches Regelwerk. Dank des
Engagements unserer Experten bleiben sie immer auf dem aktuellen Stand der Technik.
FAQ
Eine VDI-Richtlinie ist eine richtungsweisende, praktische Arbeitsunterlage. Mit ihren Beurteilungs- und Bewertungskriterien gibt sie fundierte Entscheidungshilfen und bildet einen Maßstab für einwandfreies technisches Vorgehen. VDI-Richtlinien geben Fachleuten die Sicherheit, sich an einer anerkannten Regel der Technik zu orientieren und danach zu handeln. Grundsätzlich haben VDI-Richtlinien den Charakter von Empfehlungen. Ihre Anwendung steht zunächst jedem frei, das heißt, man kann sie anwenden, muss es aber nicht. Die Anwendung einer VDI-Richtlinie entbindet den Nutzer nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln und geschieht damit auf eigene Gefahr. In einem Rechtsstreit wird sich ein Gericht erfahrungsgemäß am Stand der Technik orientieren, das heißt, in der Regel an den dazu vorliegenden Normen und Richtlinien.
Wird eine VDI-Richtlinie zurückgezogen, genügt sie im Moment der Zurückziehung nicht mehr dem anerkannten Stand der Technik. In vielen Fällen ist sind deswegen nicht gleich alle Textteile, insbesondere die generellen Inhalts, zwangsläufig falsch oder überholt. Auf Ersatz- und/oder Nachfolgedokumente wird auf den Internetseiten des VDI hingewiesen.
Zurückgezogene VDI-Richtlinien, die beispielsweise einem privatrechtlichen Vertragswerk zugrunde liegen, behalten für dieses spezielle Vertragswerk weiterhin ihre Gültigkeit. Das gilt auch für Verträge, die nach der Zurückziehung abgeschlossen werden.
Auch zurückgezogene VDI-Richtlinien sind über DIN Media erhältlich. Für zurückgezogene VDI-Richtlinien gelten die Zitierregeln für beispielsweise Bachelor- und Masterarbeiten, Dissertationen, Vorlesungsskripte oder Fachbücher weiterhin.
Vor der Herausgabe einer VDI-Richtlinie wird ein VDI-Richtlinien-Entwurf oder -Änderungsentwurf veröffentlicht. Innerhalb einer zeitlich begrenzten Einspruchsfrist kann jedermann im Rahmen des Einspruchsverfahrens Kritik und Änderungsvorschläge beispielsweise über ein Einspruchsformular einreichen.
Einsprüche sind in formaler schriftlicher Form an die zuständige VDI-Fachgesellschaft einzureichen, vorzugsweise per E-Mail in Form der vom VDI auf seinen Internet-Seiten zur Verfügung gestellten Tabellenvorlage.
Der zuständige VDI-Richtlinienausschuss prüft innerhalb von etwa drei Monaten nach Ablauf der Einspruchsfrist alle Stellungnahmen. Hierbei gelten die Grundsätze des Abschnitts 3 der VDI 1000 (Grundsätze der VDI-Richtlinienarbeit).
Eine Entscheidung über die Berücksichtigung von Einsprüchen wird nach den in Abschnitt 4.5 der VDI 1000 erläuterten Grundsätzen herbeigeführt. Jede/jeder Einsprechende wird über das Ergebnis der Prüfung ihres/seines Einspruchs schriftlich informiert.
Wird eine VDI-Richtlinie überarbeitet, so kann in Ausnahmefällen an Stelle eines neuen VDI-Richtlinien-Entwurfs ein VDI-Richtlinien-Änderungsentwurf veröffentlicht werden, der ausschließlich die Änderungen zur betreffenden VDI-Richtlinie beinhaltet. Diese Vorgehensweise ist nur dann zulässig, wenn an der VDI-Richtlinie nur geringfügige Änderungen vorgenommen werden. Dies sind z. B. Änderungen mit vorwiegend redaktionellem Charakter und Anpassungen an Verordnungen, Gesetze o. Ä.
Die Erstellung von VDI-Richtlinien wird durch den Verein Deutscher Ingenieure e.V. finanziert. Deshalb werden VDI-Richtlinien grundsätzlich nicht kostenlos bereitgestellt, sondern über unseren Vertriebspartner, DIN Media in Berlin, zum Kauf angeboten. Nur so kann die VDI-Richtlinienarbeit fortgesetzt und finanziert werden. Über öffentliche Auslegestellen besteht die Möglichkeit der kostenlosen Einsichtnahme in VDI-Richtlinien.
Die Erstellung von VDI-Richtlinien wird durch den Verein Deutscher Ingenieure e.V. finanziert. Aus diesem Grunde werden VDI-Richtlinien grundsätzlich nicht kostenlos bereitgestellt, sondern über unseren Vertriebspartner, DIN Media in Berlin, zum Kauf angeboten. Nur so kann die VDI-Richtlinienarbeit fortgesetzt und finanziert werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Rabatt auf den Bezug von VDI-Richtlinien. Über öffentliche Auslegestellen besteht die Möglichkeit der kostenlosen Einsichtnahme in VDI-Richtlinien.
Der Vertrieb der VDI-Richtlinien erfolgt über unseren Partner, DIN Media in Berlin. Der einfachste und schnellste Weg ist der Download der Dokumente über den Webshop des Beuth Verlags (www.dinmedia.de)
Die Urheberrechte für VDI-Richtlinien liegen ausschließlich beim Verein Deutscher Ingenieure e. V. Neben dem direkten Bezug von VDI-Richtlinien gibt es für bestimmte Zwecke die Möglichkeit der Lizenzvergabe. Dazu gehören das Kopieren auf speziellem VDI-Kopierpapier, Übersetzungen, auszugsweise Veröffentlichungen, Erstellen von Software auf Basis von VDI-Richtlinien, Einspeisen in firmeninterne Netze etc. Bitte beachten Sie die jeweiligen Lizenzbedingungen.
- VDI-Richtlinien-Kopierpapier
- Abdruck/Vervielfältigung von VDI-Richtlinien für literarische, werbliche oder unterrichtliche Zwecke
- Übersetzung von VDI-Richtlinien in Fremdsprachen
- Vervielfältigung von VDI-Richtlinien in elektronischer Form für literarische, werbliche oder unterrichtliche Zwecke
- Verwertung von VDI-Richtlinien in Software-Programmen
- VDI-Richtlinien in firmeninternen Netzen (siehe nächste Frage)
Fragen zu den Lizenzbedingungen richten Sie bitte an rili@vdi.de.
Eine Netzwerklizenz bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Das zeitintensive Ausleihen von VDI-Richtlinien über die Normenstelle bzw. das Anfordern einer lizenzierten Kopie entfällt. Sie haben jederzeit Zugriff auf die gewünschten Dokumente.
- Jeder Mitarbeiter kann vom eigenen PC aus jede benötigte VDI-Richtlinie in Ihrem Intranet recherchieren und aufrufen, zum Beispiel mithilfe Ihres Dokumenten-Management-Systems.
- Eine unbegrenzte Zahl von Mitarbeitern kann gleichzeitig auf dieselbe VDI-Richtlinie zugreifen. Sie brauchen also eine VDI-Richtlinie nur ein einziges Mal bestellen.
Jährliche Lizenzgebühren ab 2024
Stufe | Anzahl der MitarbeiterInnen des Unternehmens | bis 50 VDI- Richtlinien (Euro pro Jahr) | über 50 VDI- Richtlinien (Euro pro Jahr) |
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≤ 10 | 395,00 | 395,00 | |
1 | 1 - 50 | 505,00 | 710,00 |
2 | 51- 150 | 750,00 | 1.060,00 |
3 | 151 - 500 | 1.165,00 | 1.645,00 |
4 | 501 - 1.500 | 1.740,00 | 2.450,00 |
5 | 1.501 - 3.000 | 2.630,00 | 3.660,00 |
6 | 3.001 - 8.000 | 3.920,00 | 5.510,00 |
7 | 8.001 - 20.000 | 5.740,00 | 8.050,00 |
8 | 20.001 - 50.000 | 8.600,00 | 12.060,00 |
9 | 50.001 - 100.000 | 13.000,00 | 18.010,00 |
10 | 100.001 - 200.000 | 19.380,00 | 27.120,00 |
11 | > 200.000 | 29.000,00 | 40.490,00 |
(Preise zzgl. 7 % MwSt.)
Mit weiteren Fragen zur Netzwerklizenz wenden Sie sich bitte an DIN Media:
DIN Media
Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin
Tel.: +49 30 2601-2221
Fax: +49 30 2601-1259
E-Mail: normenticker@dinmedia.de
Internet: www.dinmedia.de
Alle technischen Regeln sind zunächst mal zur freiwilligen Anwendung gemacht. Da unterscheidet sich eine VDI-Richtlinie nicht von einer DIN-Norm oder anderen Regeln.
Eine höhere rechtliche Verbindlichkeit erhalten technische Regeln durch Verweise in Rechtsdokumenten. Dies gilt nicht nur für Gesetze und Verordnungen, sondern auch für Verträge. Ist dort eine VDI-Richtlinie explizit genannt, werden ihre Festlegungen automatisch zu zwingend wirkenden Bestandteilen der Rechtsvorgaben bzw. des Vertrags.
Auch wenn zu vermuten ist, dass eine VDI-Richtlinie als „allgemein anerkannte Regel der Technik“ zu sehen ist, nimmt ihre Verbindlichkeit zu. Eine allgemein anerkannte Regel der Technik beschreibt einen bewährten Stand und Merkmale einer Sache oder Dienstleistung, die man ohne Weiteres als üblich voraussetzen darf. Im Streitfall orientiert sich dann bspw. ein Gericht bei der Urteilsfindung an der allgemein anerkannten Regel der Technik.
Es gilt aber auch: Durch das Anwenden von VDI-Richtlinien entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Wenn dem so wäre, dann bräuchte man Ingenieure und ihre Expertise nicht; man müsste einfach nur „stur“ Rezepte nachkochen. Doch VDI-Richtlinien werden von Fachleuten für Fachleute geschrieben. Der Anwender hat zusätzlich seinen Sachverstand zur Problemlösung einzusetzen. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik können ihm aber in Standardfällen die Arbeit sehr erleichtern.
Was für den Maschinenbauer beim Berechnen einer Schraubverbindung die Schraubenrichtlinie VDI 2230 oder den Installateur beim Planen und Errichten einer Trinkwasser-Installation die Trinkwasserhygiene-Richtlinie VDI 6023 ist, ist für die Richtlinienarbeit im VDI die VDI 1000: Diese Richtlinie beschreibt, wie man richtig VDI-Richtlinien erarbeitet. Ihre Einhaltung sorgt dafür, dass VDI-Richtlinien, wie oben beschrieben, der Status „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ unterstellt wird.
Oft wird der Begriff gleichgesetzt mit dem „Stand der Technik“. Das ist nicht falsch, aber auch nicht immer richtig. Zwar können allgemein anerkannte Regeln der Technik den Stand der Technik beschreiben, grundsätzlich aber stellt dieser ein anderes, in der Regel höheres Niveau dar. Im europäischen Rahmen bezeichnet man üblicherweise die beste verfügbare Technik als den „Stand der Technik“.